Hallo Elli,
wie schon von senf-dazu geschrieben wurde, sind die Hinzuverdienstgrenzen für beide Renten verschieden.
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6300 Euro im Kalenderjahr. Die Hinterbliebenenrente wird hier nicht angerechnet. Hier wäre ein Minijob also kein Problem.
Bei Hinterbliebenenrenten hingegen werden nahezu alle Einkommensarten angerechnet. Ihr Einkommen wird jedoch nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.
2018 beträgt der Freibetrag 845,59 Euro (West). Der Freibetrag erhöht sich für jedes Kind welches einen grundsätzlichen Anspruch auf Waisenrente hat.
Bei der Einkommensanrechnung ist das monatliche Einkommen maßgebend. Beziehen Sie in einem Monat mehrere Einkommen, werden diese zusammengerechnet.
Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet.
Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger in jedem Fall die Änderung mit. Dort kann man Ihnen auch mitteilen, ob und in welcher Höhe die Renten gekürzt werden.