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Experten-Antwort

Minijobs

von Elli12.09.2018 | 09:39
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5 Antworten

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Hallo ich hätte da eine frage ich bekomme eine Witwenrente 745,58 netto und eine erwerbsminderungsrente von734.32 netto wieviel darf ich noch hinzuverdienen bei eine minijob wäre für eine Antwort dankbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli,

wie schon von senf-dazu geschrieben wurde, sind die Hinzuverdienstgrenzen für beide Renten verschieden.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es eine feststehende Hinzuverdienstgrenze. Sie beträgt 6300 Euro im Kalenderjahr. Die Hinterbliebenenrente wird hier nicht angerechnet. Hier wäre ein Minijob also kein Problem.

Bei Hinterbliebenenrenten hingegen werden nahezu alle Einkommensarten angerechnet. Ihr Einkommen wird jedoch nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt.

2018 beträgt der Freibetrag 845,59 Euro (West). Der Freibetrag erhöht sich für jedes Kind welches einen grundsätzlichen Anspruch auf Waisenrente hat.

Bei der Einkommensanrechnung ist das monatliche Einkommen maßgebend. Beziehen Sie in einem Monat mehrere Einkommen, werden diese zusammengerechnet.

Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet.

Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger in jedem Fall die Änderung mit. Dort kann man Ihnen auch mitteilen, ob und in welcher Höhe die Renten gekürzt werden.

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4 Antworten

Bomgpam 12.09.2018 | 10:33
6.300 Euro jährlich.
senf-dazuam 12.09.2018 | 11:17
Hallo Elli! Sehen Sie in Ihrem Rentenbescheid nach, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze für die EM-Rente ist (kann auch über 6300 Euro liegen). Wenn Sie die Einkünfte (Hinzuverdienst und eigene Rente - die EM-Rente ist nach § 18a SGB IV anzurechnen) zusammenziehen, beim Hinzuverdienst einen pauschalen Abzug von 40% und bei der Rente einen Abzug von SV-Beiträgen berücksichtigen, dann noch den Freibetrag für Witwenrente (das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts) und ggf. vorhandende Kinder (je Kind, welches Anspruch auf Waisenrente hat, das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts) abziehen ... dann werden 40% des übrigbleibenden Betrages von der Witwenrente abgezogen. Der Hinzuverdienst ist also für beide Renten unterschiedlich zu betrachten!
Renaam 12.09.2018 | 11:40
@Elli Witwenrente 745,58 netto erwerbsminderungsrente 734.32 netto _____________ Sind zusammen 1.479,90 netto 1500 Euro netto pro Monat und dann einen Minijob dazu?
W*lfgangam 12.09.2018 | 20:33
Hallo Elli, aus Sicht Witwenrente behalten Sie die Versicherungspflicht beim Minijob (nicht die Versicherungsfreiheit wählen!), dann zählen nur 60 % vom Minijob-Entgelt als zusätzliches Einkommen bei der Witwenrente. So könnten Sie so noch ca. 240 EUR aus dem Minijob hinzu verdienen, ohne Kürzung der Witwenrenten. Nehmen Sie die 450 EUR voll mit, wir die Witwenrente um ca. 130 EUR zu kürzen sein. Unterm Strich haben Sie damit aber immer noch einen zusätzlichen Mehrbetrag an Einkommen. Gruß w.
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