Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Aussage des Versicherungsamtes war tatsächlich falsch.
Ihr Vater hatte 2002 bereits die Regelaltersgrenze erreicht und laut Ihrer Aussage keine Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt. Damit war er nach § 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 SGB VI versicherungsfrei.
Wenn eine geringfügige versicherungsfreie / von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigung ausgeübt wird, können Wartezeitmonate berechnet werden (§ 52 Abs. 4 SGB VI bzw. § 244a SGB VI). Grundlage für die Berechnung der Wartezeitmonate sind die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung (§ 76b SGB VI).
Da Ihr Vater nach § 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 SGB VI versicherungsfrei ist, hat er jedoch keinen Anspruch auf diese Zuschläge. Der Ausschluss ist in § 76b Abs. 4 SGB VI geregelt. Dort heißt es:
"Absatz 1 [Regelung zur Ermittlung der Zuschläge] gilt nicht für Beschäftigte, die versicherungsfrei sind wegen ... 3. des Erreichens der Regelaltersgrenze".
Folglich hat Ihr Vater während der geringfügigen Beschäftigung keine Wartezeitmonate erworben. Die freiwillige Beitragszahlung ist in diesem Fall nicht sinnvoll.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.