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Ministerium f. Arbeit und Soziales -Bestands-EM-Renter

von Herz195213.02.2014 | 16:49
2874 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe beim BMfAS angerufen, weil meine E-Mail, die ich über die Internetseite des Ministeriums geschickt habe nicht "aufzufinden" war. Da sehr viele Eingaben z.Zt. gemacht werden wurde mir empfohlen, das eigene E-Mail-Programm zu nutzen. Die Adresse lautet: info@BMAS.bund.de Die Sachbearbeiterin war so nett, das Thema EM-Rente nochmal zu erläutern. Es stimmt nicht, dass in Zukunft die Renten wegen dieses Paketes weniger stark steigen. Dies war schon vorher beschlossen, weil das Rentenniveau durchgehend gesenkt wird. Insofern hatte ich mich geirrt. Dann erwähnte sie das "Stichtags-Problem". Ich sagte ihr, dass das nicht relevant ist, eine Teiländerung des Gesetzes ab 01.07.14 wäre wohl juristisch möglich. Es stellte sich natürlich heraus, dass es nur um die Finanzierung ginge. Ein weiteres Argument war, dass das Armutsrisiko für Neurentner noch höher wäre, als für die Rentner, die schon die EM-Rente bekämen. Die "Noch-Nicht-EM-Rentner" hätten noch das Arbeitsplatzrisiko (ALG I/ALG IV). Die "Bestandsrentner" hätten wenigstens diese Sorgen nicht mehr. Zum letzteren muss ich sagen: eigentlich hat sie in diesem Punkt recht. Natürlich könne jeder eine "Eingabe" (Schreiben) an das Ministerium mach und seine Argumente bzw. Sorgen darlegen. Ich schreibe auch noch mal hin. Was sie noch erwähnte ist das niedrige Rentenniveau. Manche hätten nur 600,-- € EM-Rente. Mein Fazit: "Armes reichstes Land der Welt" An diejenigen, die sagen: "Wer Arbeit sucht, der findet welche". Das vielleicht, aber das Geld muss er/sie bitte mitbringen. Wenigstens hat sie mir eine ehrliche, sachliche Auskunft gegeben und nicht um den "heißen Brei" herumgeredet. Herz1952

19 Antworten

007am 13.02.2014 | 17:11
Für ganz Begriffsstutzige: Jedes Gesetz hat seine Stichtage ! Wenn ab morgen für 20 Kmh zu schnell 1 Monat FS-Entzg gesetzlich festgelegt würde,sollte das auch für Altfälle gelten? Merken Sie nun etwas?
008am 13.02.2014 | 17:38
Und wenn Sie noch 100 mal hier schreiben, es bringt Ihnen keinen Cent. Jeder hat seinen eigenen Ärger, wo ich arbeite gab es auch vor 20 J. die doppelte Betriebsrente. Viel Ärger u Stress bringt nur einen frühen Tod.
Fritzam 13.02.2014 | 19:16
@Herz Wo ist der Unterschied beim Arbeitsplatzrisiko bei Neu oder Bestandsrentnern??? versteh ich nicht? Sie lassen sich ja leicht einlullen...
GroKoam 13.02.2014 | 19:11
Du schreibst nur Mist.
Fritzam 13.02.2014 | 19:30
Schon mal was von befristeten EM renten mit ruhendem Arbeitsverhältnis gehört?
Fratzam 13.02.2014 | 19:38
Zitat von Fritz anzeigen
So etwas gibt es fast nur im ÖD und gehört abgeschafft, da es den Arbeitgebern jegliche Planungssicherheit nimmt. Außerdem ist es eine Zumutung für jeden Arbeitnehmer, der nur deshalb befristet eingestellt wird, weil VIELLEICHT irgendwann ein ehemaliger Mitarbeiter zurückkehrt, der z.Zt. auf unbestimmte Zeit Rente bezieht.
Fritzam 13.02.2014 | 19:44
Das Gegenteil ist der Fall im ÖD ist das die Ausnahme in der freien Wirtschaft nicht... Ich weiss immer noch nicht warum jetzige Em Neurentner ein anderes Risiko haben als die Bestandsrentner damals??
Herz1952am 13.02.2014 | 23:39
007, Es geht hier nicht um "rückwirkend" bei EM-Rente, sondern eine Änderung, die ab 01.07.14 und nicht früher in kraft treten könnte. Damit kam auch die Dame vom Ministerium klar. Dass es nicht gemacht wird, liegt am "guten Willen" und der (schwierigen Finanzierung). Im übrigen will es auch der VdK. Ob das gelingt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. 008, wenn es Sie nicht betrifft, müssen Sie es auch nicht lesen. an Fritz und Fratz wegen Arbeitsplatzrisiko. Diejenigen, die jetzt noch keine unbefristete Rente beziehen, haben das Risiko, bis zum 01.07.14 zu erkranken und möglicherweise mit Übergang in EM-Rente zu kommen, aber keine Zurechnungszeiten bis 62 J. zu bekommen. Arbeitnehmer, die am 01.07.14 noch arbeitsfähig sind, haben ein relativ hohes Risiko ihren Arbeitsplatz zu verlieren (z.B. durch Insolvenz) und je nach Ausbildung und Berufserfahrung und vor allem Alter, keine Chance mehr einen Arbeitsplatz zu bekommen. Insbesondere wenn diese in den Hartz-4-Bezug kommen, fällt die Rente für Erwerbsminderung monatlich. Wenn sie längere Zeit H4 bekommen können sie sich die EM-Rente so gut wie "abschminken". Allerdings gleicht die Zurechnungszeit um weitere 2 Jahre diesen Verlust bei weitem auch nicht aus. H4 hat selbst auf die Regelaltersrente gravierende Auswirkungen. Im übrigen kann eine sog. "Verweisungstätigkeit" erfolgen, die einen Angestellten von 4000,-- €/mtl. zum H4-Aufstocker macht. Bei EM-Rentnern auf Zeit wird das Arbeitsverhältnis lediglich unterbrochen (gesetzlich). Das besagt noch lange nicht, dass sie diesem Arbeitnehmer nicht kündigen können, insbesondere wenn er aufgrund der Erkrankung/Behinderung nicht mehr in der Lage ist seinen "alten" Platz wieder einzunehmen. Was viele nicht wissen: Längere Krankheit an sich kann schon eine Kündigungsgrund sein. Nochmal Arbeitsplatzrisiko: Bei mir war es so: Insolvenz 01.01.2005/0.00 Uhr (da habe ich auch gestaunt, das gibt es aber) Das hatte gewisse Vorteile insbesondere bei Berechnung des Insolvenzgeldes. Sofortige Freistellung, Arbeitsamt zahlt sofort weiter. Insolvenzgeld wird über Amt auch ausgezahlt, aber mit Berufsgenossenschaft abgerechnet. (Insolvenzumlage BG). Der Rest ging dann überraschend schnell. Schwere Infarkte. Konnten trotz Bypässen nicht gemildert werden. Hatte aufgrund anderer Krankheit seit Mitte Dez. 2004 LFZ und ab Insolvenztag Krankengeldbezug 72 Wochen (ab 16.12.04 gerechnet). Vor "Aussteuerung" Rentenantrag gestellt. Danach ca. 4 Monate ALG 1 bis Rente. Also, mit 52 Jahren einen Arbeitsplatz zu bekommen, fast unmöglich. 200 - 400 Bewerbungen schreiben, am Ende vielleicht 5 Vorstellungsgespräche (und die erst kurz vor Ablauf ALG). So was nennt man "Krankheits-Gewinn". Gutachter gebrauchen diesen Begriff häufig und man kann sich nicht mal dagegen wehren, weil er offiziell erlaubt ist. Herz1952
Herz1952am 13.02.2014 | 23:43
Fratz, drehen Sie Ihren Satz um, dann kommt es in etwa hin (hatte ich vorher nicht genau gelesen). Herz1952
Herz1952am 13.02.2014 | 23:47
Fratz, bei Renten auf unbestimmte Zeit endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Das mit dem Arbeitsplatzerhalt ist in der Praxis, wenn kein Tarifvertrag greift, nur graue Theorie. Herz1952
Fritzam 13.02.2014 | 23:59
Verstehe immer noch nicht warum man nach 1.7 Ein höheres Risiko hat seinen Arbeitsplatz zu verlieren? Und nein das Arbeitverhältnis endet auch bei unbefristeter Rente nicht automatisch. Nur im öffentlichen Dienst ist das so geregelt oder wenn es der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag so bestimmt. Ist aber nicht die Regel!!
Herz1952am 14.02.2014 | 02:47
Fritz, das ist so gemeint: Was wollt Ihr denn, ihr Bestands-EM-Rentner. Ihr habt doch Euer festes Einkommen. Ihr müsst nicht mehr um Eure Arbeitsplätze bangen, Arbeitslosigkeit riskieren, Hartz 4 beziehen oder überwiegend von Eurem Ersparten (falls genügend vorhanden) leben. Mit der EM - Rente habt ihr einen festen Grundstock an Einkommen. Ihr braucht Euch keine Sorgen mehr machen, dass durch die o.g. Ereignisse im Falle der Erwerbsminderung die Rentenhöhe gewaltig nach unten gedrückt werden kann, wenn diese Ereignisse länger andauern (Durchschnitt für Hochrechnung wird dann immer niedriger). Natürlich besteht dieses Risiko auch für die Arbeitnehmer, die jetzt schon Hartz IV-Bezieher sind, bzw. noch bis zum 1.7. auch noch "rein rutschen" können Eigentlich macht es keinen Unterschied, ob vor dem 1.7. oder nach diesem Datum der Arbeitsverslust eintritt, wenn keine Erwerbsminderung eintritt. Nur ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es nach diesem Datum viel mehr Arbeitnehmer treffen kann, als in diesen 4 1/2 Monaten davor. Deswegen nach diesem Stichtag Hochrechnung bis 62. Wobei im Falle des Falles diese Hochrechnung die Minderung einer EM-Rente wegen Arbeitslosigkeit usw. bei weitem auch nicht ausgleichen wird. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Das alles gegeneinander Aufzurechnen ist zwar in der Sache vielleicht etwas fadenscheinig, aber für diejenigen, die es betrifft bittere Realität. Fazit: je länger die Zeit bis zur Regel-Altersrente, desto höher das Risiko des Arbeitsplatzverlustes mit den Konsequenzen für beide Renten. Wenn noch Fragen offen sind, ruhig nochmal nachhaken. Ich versuche das aufzuklären. Herz1952
Hans Kastneram 14.02.2014 | 09:58
"Es stimmt nicht, dass in Zukunft die Renten wegen dieses Paketes weniger stark steigen. Dies war schon vorher beschlossen, weil das Rentenniveau durchgehend gesenkt wird. Insofern hatte ich mich geirrt." Das stimmt leider nicht: Weil die Renten auch von der Höhe der Beitragssätze abhängen, steigt das Rentenniveau durch die Rente mit 63 langsamer. Die Rentenhöhe hängt vom Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern ab. Da wegen der Rente mit 63 die Zahl der Beitragszahler sinkt und die der Rentner steigt, steigen die Renten langsamer
Herz1952am 14.02.2014 | 15:01
Hans Kastner, Das ist natürlich auch ein "kleines Paket" im "großen Rentenpaket". Ich habe soeben erfahren, dass wenigstens meine Frau noch von der Zurechnung der 2 Jahre profitieren könnte, wenn sie erst nach dem 1.7.14 in den "Genuss" der WR kommt. "Der gute Mann denkt an sich selbst zuletzt" Abwandlung des Sprichwortes: Der kluge Mann denkt an sich (Komma), selbst zuletzt. Herz1952
lachnik am 15.02.2014 | 17:26
Das zu erwähnen war überflüssig. Lesen Sie nochmal genau nach, worum es Herz192 geht...dann merken auch Sie vielleicht was..
GroKoam 16.02.2014 | 10:07
Für ganz Begriffsstutzige: Jedes Gesetz hat seine Stichtage ! Wenn ab morgen für 20 Kmh zu schnell 1 Monat FS-Entzg gesetzlich festgelegt würde,sollte das auch für Altfälle gelten? Merken Sie nun etwas?
Das zu erwähnen war überflüssig. Lesen Sie nochmal genau nach, worum es Herz192 geht...dann merken auch Sie vielleicht was..
Herz1952 geht es ganz alleine um Unfrieden zu stiften und die Anfrager zu verwirren.
Herz1952am 18.02.2014 | 21:00
Groko, bei Dir ist nichts mehr zu verwirren. Tut mir leid, dass ich so unfair zu Dir bin. Eigentlich müsste ich Dir für jeden Buchstaben eine Gebrauchsanleitung schicken. Herz(los)1952
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