Hallo Frau Müller, sie werden sicher verstehen, dass in diesem Forum zu umfassenden Rechtsgebieten –selbständige Tätigkeit – Mischtätigkeit – keine rechtliche Wertung erfolgen kann zur Rentenversicherungspflicht und schon gar nicht mit und ohne Begründung. Richten Sie bitte Ihre Anfrage schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie erhalten dann eine rechtsverbindliche Antwort.