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Experten-Antwort

Mischtätigkeit (selbständige Lehrer)

von Anita Müller10.01.2012 | 10:05
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4 Antworten

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Guten Tag, ich habe gelesen, dass es bezüglich der Rentenversicherungspflicht für Personen, die nur teilweise eine selbstständigen Lehrtätigkeit ausüben und zum anderen Teil eine andere selbständige Tätigkeit, die aber untrennbar mit der Lehrtätigkeit verbunden ist, darauf ankommt, welcher Teil überwiegt und dass man hier von einer sogenannten "Mischtätigkeit" spricht. Beispiel: jemand betreibt ein kleines Weiterbildungsunternehmen und ist darin zum Teil auch selbst lehrend tätig. Meine Frage hierzu ist folgende: worauf kommt es bei der Beurteilung, welcher Teil der Tätigkeit überwiegt, an? Auf die ZEIT, die man damit verbringt oder auf das EINKOMMEN, was man hierdurch generiert? Zur Konkretisierung folgendes Beispiel: Herr Schlaumeyer betreibt ein Weiterbildungsunternehmen, in dem er 80 % seiner Arbeitszeit damit verbringt, Schulungen zu organisieren, die von anderen selbständigen Trainern (geklärter Status) durchgeführt werden und für die vielen anderen Dinge, die für einen erfolgreichen Betrieb nötig sind. Die restlichen 20 % seiner Arbeitszeit verbringt er damit, seine eigenen Schulungen vorzubereiten und durchzuführen. Da er der Star-Trainer des Hauses ist, verdient er mit seinen eigenen – sehr teuren – Schulungen 60 % seines Einkommens. Ist Herr Schlaumeier rentenversicherungspflichtig? Und mit welcher Begründung Ja oder Nein? Mit freundlichen Grüßen Anita Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Müller, sie werden sicher verstehen, dass in diesem Forum zu umfassenden Rechtsgebieten –selbständige Tätigkeit – Mischtätigkeit – keine rechtliche Wertung erfolgen kann zur Rentenversicherungspflicht und schon gar nicht mit und ohne Begründung. Richten Sie bitte Ihre Anfrage schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie erhalten dann eine rechtsverbindliche Antwort.

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3 Antworten

Schadeam 10.01.2012 | 11:49
Tipp: Herr Schlaumeier soll doch "ganz einfach" eine Bürokraft mit einem Verdienst von knapp über 400 Euro anstellen und er ist alle Sorgen um seine Versicherungspflicht als Lehrer los. Tut er das nicht, würde ich ihn als versicherungspflichtigen Lehrer einstufen.
Glasklaram 10.01.2012 | 14:26
Ich wäre noch schlauer, und würde 2 Minijobber à 200,01 EUR anstellen. Vorzugsweise Privat Krankenversicherte, da dann die Pauschalen Abzüge geringer sind :-)
...am 10.01.2012 | 16:45
Jetzt bin ich aber doch etwas verwirrt ... Um wen geht es jetzt : Herrn Schlaumeier oder Herrn Schlaumeyer ;-)
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