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Experten-Antwort

Missachtung von Gutachten der AfA

von Sekretärin 24.01.2023 | 10:57
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10 Antworten

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Guten Tag, ich habe 3 Gutachten von der AfA erhalten. Jeweils weniger 3 Std. tgl, das letzte über 6 Monate hinaus. Seit 2013 streite ich um die Erwerbsminderungsrente. Weder die Rentenversicherung noch die beauftragten Gutachter des Sozialgerichts haben diese Gutachten erwähnt oder in die Beurteilung mit aufgenommen. Dies stellt einen groben Verstoß gegen die Gesetze dar. Wie kann ich hier weiter vorgehen? Meine Arbeitslosigkeit wurde durch die Gutachten jedesmal beendet. Ich wurde bei der Rentenversicherung dann jedesmal abgemeldet und verliere dadurch Anrechnungszeiten. Jetzt meint die Rentenversicherung ich würde eine Erwerbsminderungsrente ja bekommen, aber die versicherungsrechtlichen Zeiten würden nicht mehr ausreichen. Ich falle durch alle sozialen Netze. Wer kann mir hier weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sekretärin,

leider kann ich ihnen hier im Rahmen den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht abschließend bewerten. So kann ich insbesondere auch nicht zur Aufklärung der von Ihnen dargestellten inhaltlichen Divergenz der Gutachten der unterschiedlichen Leistungsträger beitragen. Sollten hier unterschiedliche Auffassungen zum Vorliegen einer Erwerbsminderung vorgelegen haben, hätten diese spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren aufgeklärt werden müssen.

Soweit Sie aktuell keine anderen Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen können, kann ich Sie daher letztlich auch nur auf die Möglichkeit der Beantragung von Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen beim zuständigen Sozialamt verweisen.

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9 Antworten

Realitätam 24.01.2023 | 11:09
Sehr unglaubwürdig Ihre Geschichte, insbesondere wenn Sie behaupten auf Sozialgerichstebene wären Gutachten nicht berücksichtigt worden. Warum sind Sie dann nicht anwaltlich dagegen vorgegangen? Hier können Sie dann auch keine Wunder erwarten, wenn Sie schon vor Gericht Ihren Prozess verloren haben. Durch alle sozialen Netze fallen Sie sicher nicht. Stichworte: Bürgergeld, Grundsicherung.
Schadeam 24.01.2023 | 11:37
Wenn Sie seit 10 Jahren vor Gerichten um die EM Rente streiten, werden Sie hier im Forum nicht weiterkommen. Keiner hier kennt die Vorgänge all dieser Jahre und niemand weiß was da alles gelaufen ist oder nicht. Vor Gericht hat man im Regelfall anwaltliche Hilfe und wenn der/die Ihnen nicht helfen kann oder konnte, kann das auch kein User im Forum. Nette Story für die Sie aber hier kaum eine Antwort finden werden.
tell us more pleaseam 24.01.2023 | 11:53
Von wann sind diese drei Gutachten? Besteht also ein zeitl. Zusammenhang zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens? Was sagen die Gutachten der DRV? Weshalb hat der Anwalt, der sie in diesem Verfahren (Sie haben ja hoffentlich anwaltliche Begleitung!?) zu den von Ihnen genannten groben Verstößen gegen die Gesetze gesagt? Von welchen Leistungen haben Sie seit 2013 gelebt? Wenn die DRV "meint, dass sie eine EMR bekommen, wann ist nach Meinung der DRV der Leistungsfall eingetreten? Denn es zählt ja nicht nur, ob Sie heute die versicherungsrechtl. Voraussetzungen erfüllen würden, sondern zum Zeitpunkt des Leistungsfalls... Fragen über Fragen. Im Grunde sehe ich es aber wie meine Vorredner. Das ist ein Fall für den Anwalt. Und wenn die med. Voraussetzungen vorliegen, die versicherungsrechtl. jedoch nicht, müsste Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit geprüft werden.
Larezam 24.01.2023 | 13:11
Für die Feststellung einer Erwerbsminderung ist nun mal die DRV, und nicht die Agentur für Arbeit zuständig. Deren Entscheidung kann dann gerne gerichtlich überprüft werden, die Agentur für Arbeit hat -sobald diese Entscheidung rechtskräftig wird- diese, genau wie Sie, zu akzeptieren. Erfahrungsgemäß (da kann es natürlich Ausnahmen geben) sind sogenannten Gutachten der Agentur für Arbeit das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung damit scheitern da auch oft an der fehlenden Substanz -also der Begründung- für die dort gesetzten Kreuze. Vereinfacht ausgedrückt, mit Ihrer „Beschwerde“ sind Sie hier falsch - wenden Sue sich an die Agentur für Arbeit, von dort wurde Sie in die Situation gedrängt, nicht von der DRV. Ferner gibt es kein Gesetz, dass anordnet die Gutachten der AfA in andere Gutachten aufzunehmen und erst recht nicht diesen zu folgen. So das aus daraus auch nicht zwanglos ei. Gesetzesverstoß gefolgert werden kann.
Sekretärin am 24.01.2023 | 13:52
leider kann ich ihnen hier im Rahmen den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht abschließend bewerten. So kann ich insbesondere auch nicht zur Aufklärung der von Ihnen dargestellten inhaltlichen Divergenz der Gutachten der unterschiedlichen Leistungsträger beitragen. Sollten hier unterschiedliche Auffassungen zum Vorliegen einer Erwerbsminderung vorgelegen haben, hätten diese spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren aufgeklärt werden müssen. Soweit Sie aktuell keine anderen Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen können, kann ich Sie daher letztlich auch nur auf die Möglichkeit der Beantragung von Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen beim zuständigen Sozialamt verweisen. Vielen Dank für die Nachricht. Ein Urteil beim LSG wird hoffentlich noch in diesem Jahr gefällt. Ich hoffe, dass die drei Gutachten aus 2014,2016 und 2017 darin berücksichtigt werden.
Was soll das?am 24.01.2023 | 14:25
Wie kann man sich an ein Forum wenden, wenn man sich schon vor dem LSG befindet? Was soll denn dann hier jemand für Sie tun?
Larezam 24.01.2023 | 14:34
§ 44 SGB II ist eine reine Verfahrensvorschrift-in der sogar ausdrücklich festgelegt wer im Streitfall das letzte Wort hat: die Rentenversicherung. In welcher Form die sich dabei mit den „Gutachten“ der AfA auseinandersetzen muss ist dort nicht geregelt. Erst recht hat diese Vorschrift keine Auswirkungen auf die gerichtlich bestellten Sachverständigen. M.E. hätte die AfA / das Jobcenter weiter zahlen müssen solange eine Erwerbsminderung nicht von der einzigen Stelle die was davon versteht und folglich zur Entscheidung berufen ist -also der Rentenversicherung- festgestellt wurde. Ist aber nicht Baustelle dieses Forums. § 44 SGB II hat jedenfalls keinen Einfluss darauf ob Sie erwerbsgemindert sind oder seit wann. Dafür zählen nur Fakten, Fakten, Fakten. Wenn hier VIELLEICHT jemand einen Fehler gemacht hat, dann die AfA bzw. das Jobcenter. Suchen Sie dort ihr fortkommen, die Rentenversicherung hat jedenfalls -wenn ich Sie richtig verstanden habe auch nach gerichtlicher Überprüfung- nichts falsch gemacht. Hatten Sie den vor Gericht keinen Rechtsanwalt, der Ihnen das alles erklären konnte?
Kullericham 24.01.2023 | 14:47
Zumindest kann man erfragen, ob die Gutachten der AfA rententechnisch bindend für die DRV sind und berücksichtigt werden müssen. Wie @Laretz jedoch richtig formuliert hat, ist das nicht der Fall, es entscheidet der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Wenn die DRV, wie die FSin schreibt, jetzt Erwerbsminderung bestätigt hat und lediglich die Versicherungszeiten fehlen (Leistungsfall wahrscheinlich später eingetreten) fällt Sie auch nicht durchs soziale Raster, denn für Erwerbsgeminderte ohne Rentenanspruch gibt es ebenfalls Leistungen.
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