Hallo Sekretärin,
leider kann ich ihnen hier im Rahmen den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht abschließend bewerten. So kann ich insbesondere auch nicht zur Aufklärung der von Ihnen dargestellten inhaltlichen Divergenz der Gutachten der unterschiedlichen Leistungsträger beitragen. Sollten hier unterschiedliche Auffassungen zum Vorliegen einer Erwerbsminderung vorgelegen haben, hätten diese spätestens im sozialgerichtlichen Verfahren aufgeklärt werden müssen.
Soweit Sie aktuell keine anderen Ansprüche auf Sozialleistungen geltend machen können, kann ich Sie daher letztlich auch nur auf die Möglichkeit der Beantragung von Bürgergeld oder Grundsicherungsleistungen beim zuständigen Sozialamt verweisen.