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Mißbrauch

von Maryah08.06.2010 | 19:15
1312 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin als Krebspatientin schon lange berenntet- eine EU Rente- nicht sehr hoch. Arbeite schon immer auf der mir erlaubten Basis hinzu. 2008 hat mich eine Firma angeworben, ich bin umgezogen und sah mich plötzlich in den Fängen einer Sekte. Ein Jahr fast ohne Geld, außer meiner kleinen Rente. Die ganze Sache ging bis zu Mißhandlungen. Ich fand einen Anwalt und es wurde ein Vergleich geschlossen. Ich erhielt eine klägliche Summe von 2000 Euro als Rückvergütung offener Forderungen. Und geriet dadurch in eine Insolvenz. Nun hat mich die BFA angeschrieben, da besagte Firma, die es in der Form nicht mehr gibt, den Betrag auf zwei Monate aufgesplittert hat und ich damit-laut BFA -zwei Monate die erlaubte Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro um 600 Euro überzogen hätte. Der Anwalt ist auch verzogen und nicht mehr auffindbar und ich kann nicht belegen, dass das Geld für die Monate nachgezahlt wurde, in denen ich kein Geld bekommen habe. Nun will die BFA das Geld zurück. Ich darf aber laut Insolvenz das Geld nicht zahlen, da diese Insolvenz sonst zu Nichte gemacht wird und die BFA duldet nicht, da lange vor Insolvenz- in die gesamte Insolvenzmasse eingefügt zu werden und droht mir. Ich weiß nicht mehr weiter. Wer kann mir helfen, habe doch noch nicht mal genug Geld zu Leben und weder Familie noch ein soziales Umfeld.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maryah,

leider können wir Ihnen in so einem speziellen Einzelfall in diesem Forum nicht wirklich helfen.

Sie sollten die ganze Angelegenheit der DRV Bund nochmals genau schildern - vielleicht auch in einem persönlichen Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Über den Vergleich sollte es doch eigentlich irgendwelche Schriftstücke geben, die Ihre Angaben belegen können. Auch gibt es bei offenen Forderungen unter Umständen Möglichkeiten der Stundung, wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse offen legen.

Adressen von Auskunfts- und Beratunsstellen der Rentenversicherung finden Sie links oben in der Menüleiste.

4 Antworten

Du meine Güteam 08.06.2010 | 19:50
Nehmen Sie sich einen guten Anwalt!
Stefam 08.06.2010 | 23:04
Bei der Forderung der Deutschen REntenversicherung handelt es sich um eine neue Forderung, sie sollten sich also erkundigen ob es Ihnen nicht doch erlaubt ist diese neue Forderung zu tilgen. Wie gesagt, nehmen Sie sich einen Anwalt! Und teilen Sie der DRV auch mit, dass das Entgelt in mehreren Monaten erzielt wurde.
Rittmeister des Oberstam 09.06.2010 | 09:10
Zum Punkt Privat-Insolvenz und die damit anhängigen Fragen gibt es für Schuldner ein erstklassiges Forum. Dort wird man Ihnen, sofern der Sachverhalt richtig dargestellt wird, zielführende Hinweise gerade in Bezug Insolvenzmasse, Treuhänder etc. geben. Link: http://www.pleite-was-nun.info/ Gruß
Maryaham 09.06.2010 | 13:22
Hallo an all die lieben Menschen, die mir hier mit Rat geholfen haben. Leider habe ich das meiste bereits vergeblich versucht und aufgrund meiner Erkarnkunng und der kompletten Fremde hier ist nur noch ganz wenig Kraft vorhanden. Aber ich habe einen Anwalt gefunden, der mir unentgeldlich hilft. Danke allen. Maryah
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