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Experten-Antwort

mit 50 auswandern und Rente

von Stefan14.08.2024 | 04:40
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen 🙋 Ich bin 41 und möchte in ca. 10 Jahren nach Indonesien auswandern. Wie ist das generell mit dem Thema Rente? Ich habe gelesen, dass man frühestens mit 63 Rente beziehen kann. Bekäme ich auch Rente wenn ich nach der Auswanderung nicht mehr einzahle (wenn auch entsprechend wenig)? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

wer 35 Versicherungsjahre zurückgelegt hat und 63 Jahre alt ist, kann mit einer Rentenkürzung von 14,4%  seine Rente beziehen. Diese wird auch ins Ausland überwiesen. Es ist nicht erforderlich, bis zum Rentenbeginn einzuzahlen. Allerdings steigt der Rentenanspruch dann auch nicht mehr weiter an. Bitte lassen Sie sich vor Ihrer Auswanderung beraten (Tel: 0800 1000 480 0 ) und prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsverlauf  vollständig ist. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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4 Antworten

RAam 14.08.2024 | 05:40
Sehen Sie sich Ihre Rentenauskunft an. Dort steht, unter welchen Voraussetzungen Sie wann eine Rente erhalten können. Diese wird Ihnen dann auch nach Indonesien überwiesen. Die Überweisungsgebühren tragen allerdings Sie!
Mondkindam 14.08.2024 | 06:03
Mit 41 Jahren hat Stefan noch keine Rentenauskunft erhalten. Ab der Regelaltersgrenze, bei Ihnen Vollendung des 67. Lebensjahres oder vielleicht auch später, man weiß ja nicht was sich bis dahin noch ändert haben Sie einen Rentenanspruch. Für die Regelaltersgrenze brauchen Sie nur 5 Jahre Wartezeit. Vorher können Sie nur in Altersrente wenn Sie 35 Jahre Wartezeit haben. Wenn Sie mit 51 Jahren auswandern wollen wird das knapp werden. Aber Sie können ja auch von Indonesien aus, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, freiwillige Beiträge zahlen um die Wartezeit zu erfüllen. Ansonsten nutzen Sie hier den Rentenbeginnsrechner.
3 Minuten googelnam 14.08.2024 | 06:08
Die "Rente für langjährig Versicherte" gibt es frühestens ab 63 Jahre (Voraussetzung. mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit). Ob Sie diese 35 Jahre im Alter von 50 beim Wegzug schon zusammenhaben, ist zumindest sehr fraglich. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
Ultraam 14.08.2024 | 06:10
Um mit 63 in Rente gehen zu können, brauchen Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Ob Sie die haben, wenn Sie mit 50 das deutsche Rentensystem verlassen, können Sie bei der DRV erfragen. Lassen Sie sich eine Rentenauskunft zuschicken (nicht "Renteninformation"). Dort stehen für die jeweiligen Rentenarten die bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten drin. Den Rest müssen Sie sich selbst ausrechnen.
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