Hallo, F. Ohlinger,
wie W. schon erwähnt hat, haben Sie auch bei Verzug ins Ausland die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. In einer persönlichen oder telefonischen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe erfahren Sie weitere Einzelheiten.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html