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Experten-Antwort

mit 60 jahren wieder arbeiten?

von gisela voelke17.09.2011 | 17:31
3340 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich , 60 jahre alt/weibl. beziehe seit 8 jahren eine erwerbsunfhigkeitsrente, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres befristetist ijetzt soll ich wieder arbeiten , da ich nur eine 20% Schwerbehinderung nachweisen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gisela voelke,

ohne weitere Einzelheiten Ihres Falles zu kennen, können wir Ihnen nur raten sich zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle geben zu lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln. Da Sie bereits 60 Jahre alt sind, könnte z.B. auch eine Altersrentenanspruch für Frauen in Betracht kommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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9 Antworten

Angelikaam 17.09.2011 | 17:35
Und was ist jetzt Ihre Frage ??? MFG
gisela voelkeam 17.09.2011 | 17:49
hallo angelika, da hast du natürlich recht - die frage lautet; bzw. hast du einen tipp, wie ich eine arbeitsaufnahme noch verhindern kann? Danke für deine antwort
Danielaam 17.09.2011 | 18:21
Hallo Giesela, Ihre Anfrage ist wahrhaftig sehr unklar, so dass sicherlich gleich mehrere Antworten in Frage kämen. Ist Ihre Erwerbsminderungsrente nicht mehr verlängert worden und wenn nicht, warum? Hat sich an Ihrem Gesundheitsszustand etwas zum Positiven verändert? Oder ist Ihre Erwerbsminderungsrente nur bis zum 60. Lebensjahr befristet und muss nun verlängert werden? Fall diese also nur ausläuft, müssten Sie eine erneute Verlängerung beantragen. Dies sollte auch klappen, falls sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich und dauerhaft zum Besseren verändert hat. Statt einer befristeten Verlängerung (höchstens 9 Jahre - aber das wissen die Experten hier sicherlich besser) kann eine unbefrsitete Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt werden. Sie können dann zum frühstmöglichen Zeitpunkt (die Grenze für Ihren Jahrgang kenne ich im Moment nicht) die Altersrente beantragen. Sollte sich Ihr Schwerbehindertengrad in Kürze noch auf mindestens 50 GdB erhöhen, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen, die zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist, als die Regelaltersrente. Sollte Ihre Erwerbsminderungsrente nicht verlängert worden sein, weil angeblich die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, so empfehle ich Ihnen gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen und aktuelle ärztliche Unterlagen zur Begründung anzugeben. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, so können Sie beim Sozialgericht klagen. Da sich die ganze Angelegenheit eine längere Zeit hinausschieben kann und Sie von irgendetwas leben müssen, müssten Sie für die Übergangszeit ALG2 beantragen, falls die Rentenzahlung eingestellt werden sollte. Insofern Sie Anspruch auf ALG2 haben, werden Sie dieses bekommen. Ansonsten verweise ich auf die allgemeinen Kriterien für Bedürftigkeit, die bei der Gewährung von ALG2 überprüft werden.
Pflegeram 18.09.2011 | 08:48
Was hat Ihre Frage mit der Rente oder der Altersvorsorge zu tun? Wenn Sie nicht arbeiten wollen oder müssen, können Sie auch von Ihrem Vermögen leben. Eine Arbeitspflicht gibt es in Deutschland nicht.
Britta.Fam 18.09.2011 | 13:17
wahrscheinlich können Sie die Altersrente beantragen. Sie sind 60 und bis zum 60zigsten ist die EU Rente zu gewähren. Wenden Sie sich doch an die Rentenversicherung die können Ihnen sicher sagen was Sie jetzt beantragen sollen oder können. Denn wenn die Rente nur bis zum 60 zigstem Lebensjahr gewährt wurde ist sicher die Altersrente oder die Schwerbehinderten Rente möglich. Grüße Britta.f
Glöckchenam 18.09.2011 | 15:24
bei nur 20% GdB wird es aber schwer die Altersrente für Schwerbehinderte zu bekommen...
Pflegeram 18.09.2011 | 17:54
Auf die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung wurden Sie im Bescheid hingewiesen. Bisher haben wir nur erfahren, dass Ihnen bereits bekannt ist, dass Sie derzeit keinen Anspruch auf Altersrente haben. Was ist nun tatsächlich Ihre Frage in Sachen Altersvorsorge? Wollten Sie möglicherweise hier nur einmal Ihrer "Arbeitsunlust" Ausdruck geben?
Realistam 19.09.2011 | 22:49
Zitat von Pfleger anzeigenausblenden
HaHaHa, das war mein Witz der Woche. Sind sie Mann, geschieden und haben minderjährige Kinder die bei Mutti leben, unterliegen sie der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das ist die Pflicht den Unterhalt durch Erwerbsarbeit zu erwirtschafen. Früher nannte man das Zwangsarbeit. Vielleicht glauben Sie auch noch, es gibt in Deutschland keine Kranken-Versicherungspflicht ? Und was glauben Sie, wo das herkommen soll, womit man alle diese Pflichten bezahlt ? Von wegen, es gibt keine Arbeitspflicht in Deutschland..................... Realist
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