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Zur Experten-Antwort springenHallo Gaby ,
Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Beitragsleistung von 45 Jahren aus versicherungspflichtiger Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit. Diese abschlagsfreie Altersrente wird frühestens mit dem Monat nach der Vollendung des 65. Lebensjahres bewilligt.
Einer freiwilligen Beitragsleistung bis zum Erreichen dieser Altersgrenze steht grundsätzlich nichts im Wege, allerdings muss dann schon vor Beginn der freiwilligen Beitragsleistung die Wartezeit von 45 Jahren (s.o.) erfüllt sein, da freiwillige Beitragszeiten bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren nicht mitzählen.
Sie sollten sich auf jeden Fall diesbezüglich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob und in welcher Höhe eine freiwillige Beitragszahlung Sinn macht oder ob Sie ggf. die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch nehmen sollten und dann ggf. keine freiwilligen Beiträge mehr einzahlen.
Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_30567B0C355B1C672162B40FD9C7C743.cae01/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap_node.html
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