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Zur Experten-Antwort springenHallo BB,
die Zahlung an den Rentenversicherungsträger, um ihre Rentenminderung auszugleichen kann als Einmalzahlung oder auch in mehreren Teilzahlungen erfolgen.
Die Frage, ob Sie im Rahmen dieser Zahlungen steuerliche Vorteile haben, kann Ihnen nur ein Steuerexperte beantworten. In steuerrechtlichen Angelegenheiten können und dürfen wir von Seiten der Rentenversicherung keine Stellungnahme abgeben.
Deine Beiträge sind noch viel bedeutungsloser (smile)Ich habe diese Stelle nochmal nachgesehen. Es handelt sich um das "steuerfreie Einkommen" einer Einzelperson. Nur das Einkommen darüber hinaus wird "versteuert", das ist bei einer Freigrenze anders, das wird auch das Einkommen unterhalb der "Freigrenze" mit versteuert. Das hat ein Rechtsanwalt geschrieben ohne seinen Steuerberater zu fragen (smile). Aber das dürfte für Sie bedeutungslos sein, das ist Steuergesetz und nicht zu ändern.Bedeutungslos sind vor allen Dingen Deine "Beiträge" in diesem Forum.
Meine Beiträge versuchen nicht die Ratsuchenden, hinterhältig in die Irre zu Führen.Bedeutungslos sind vor allen Dingen Deine "Beiträge" in diesem Forum.Deine Beiträge sind noch viel bedeutungsloser (smile)
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