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Experten-Antwort

mit EM-Rente ins Ausland umziehen ?

von Kastello02.02.2011 | 08:12
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Es besteht bei mir die Möglichkeit, abhängig von Genehmigung und Erfolg oder Mißerfolg einer stationären Reha-Maßnahme, daß ich , Jahrgang 1949, Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekomme. Da ich die Absicht habe, als dt. Staatsbürger im Rentenalter nach Kroatien auszuwandern, meine Frage : Wird eine EM-Rente auch dorthin gezahlt oder muß ich bis zum Erreichen der regulären Altersrente in Deutschland bleiben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.02.2011 | 11:51

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit vom 24.11.1997 sieht Zahlungseinschränkungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Kroatien vor, wenn die Rente nicht allein aus medizinischen Gründen zusteht.

Da in Ihrem Fall nicht bekannt ist, welche Leistungsart (z.B. Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) in Frage kommt und ob der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage rein medizinisch besteht, kann Ihre Frage nicht abschließend beantwortet werden.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Verbindungsstelle für Kroatien, die Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd in Landshut, Tel. 0871/ 81-0 .

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