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Experten-Antwort

Mit Erwebsminderungsrente auf den Kanaren leben.

von Jochen25.07.2011 | 14:29
2051 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich beziehe eine volle Erwebsminderungsrente. Also keine Arbeitsmarktrente. 1) Kann ich damit nun dauerhaft auf den Kanarischen Inseln wohnen? 2) Wird meine Rente gekürzt? 3) Was passiert mit meiner Krankenversicherung? Ich bin freiwillig Krankenversichert, da ich keinen Zugang zur Krankenversicherung der Renter hatte. Darf ich die behalten und bekomme ich weiterhin den Anteil den die Rentenversicherung übernimmt mit ausgezahlt? 4) Was ist wenn mal eine Überprüfung statt findet? Muss ich dann immer wieder dazu nach Deutschland zurück? 5) Entstehen Nachteile an die ich noch gar nicht gedacht habe? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

Zu 1. Ja!

Zu 2. Sofern Sie immer in Deutschland gearbeitet haben, kann keine Kürzung erfolgen. Andernfalls wenden Sie sich zur individuellen Abklärung an Ihren Rentenversicherungsträger.

Zu 3. Auch hier gilt, sofern Sie nur eine deutsche Rente beziehen und nicht in Spanien beschäftigt sind, sind Sie weiterhin bei Ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Somit erhalten Sie auch Ihren Zuschuss weiter. Sachleistungen werden Ihnen dann allerdings von der zuständigen ausländischen Krankenkasse gewährt. Weiterer Einzelheiten erfahren Sie auch unter folgendem Link: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/MerkblattRentner/Merkblatt_Rentner.pdf

Zu 4. Normalerweise beauftragt der (deutsche) Rentenversicherungsträger den ausländischen Träger mit der Durchführung z.B. von Begutachtungen. Allerdings kann sofern es kein milderes Mittel gibt, ein persönliches Erscheinen (§ 61 SGB I) notwendig sein. In diesem Fall erhalten Sie aber Ersatz der notwendigen Ausgaben (§ 65a SGB I).

Zu 5. Eventuell sollten Sie sich auch noch zu Fragen des Steuerrechts erkundigen (siehe insoweit auch die Anmerkung von „Gonzales“).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Gonzalesam 25.07.2011 | 15:27
Nicht vergessen,die Rente müssen Sie in Spanien versteuern,die Freibeträge sind niedriger als in Deutschland.
Seppam 25.07.2011 | 14:57
Sie müssen JEDERZEIT für eventuelle Nachprüfungen erreichbar sein ! Bei fehlender Mitwirkung kann die Rentenzahlung komplett eingestellt werden !
Deutsche Rentenversicherung
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