Hallo Fiasko,
als deutscher Staatsangehöriger können Sie grundsätzlich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Problematisch wäre es nur, wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktlage gewährt wird. In diesem fall wäre nur mehr eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung möglich. Sie geben aber an, aufgrund einer schweren Erkrankung voll erwerbsgemindert zu sein. Für eine Weitergewährung sind auch ärztliche Gutachten aus der Türkei ausreichend.