Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mit Minijob fehlende Monate für 45 Arbeitsjahre erarbeien!

von unwissend29.10.2014 | 13:52
1901 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Arbeitslosigkeit ab 01.08.2015,es fehlen mir 13 Monate um 45 Arbeitsjahre zu erreichen.Die 13 Monate können während der Arbeitslosigkeit mit Minijob erarbeitet werden. Meine Frage: Renteneintritt mit voller Rente ab 01.08.2017,mit 63,4 Jahren, also 2 Jahre Arbeitslosigkeit! Reichen die fehlenden 13 Monate mit Minijob, oder muss der Minijob über die gesamten 2 Jahre laufen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine durchgehende Belegung mit Versicherungszeiten oder eine Versicherung bis zum Vormonat der Rente ist keine Bedingung für einen Rentenanspruch.

Eine "Lücke" zwischen Ende des Minijobs (nach dem 13. Monat) und der Erfüllung des Rentenalters ist also unproblematisch.

Allerdings würde ich Ihnen empfehlen, sicherheitshalber vor Aufgabe des Minijobs die Wartezeit nochmal überprüfen lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

muttiam 29.10.2014 | 14:02
Wenn ihnen noch 13 Monate für die 45 Jahre fehlen, dann brauchen sie noch 13 monate, nicht 24. Aber mehr schadet der Rente auch nicht.
Fritzam 29.10.2014 | 21:29
Wenn ich mich hier mal einhaken darf. Kann man den zukünftigen genauen Termin für die Einhaltung der Wartezeit von der RV verbindlich/schriftlich genannt bekommen?
W*lfgangam 29.10.2014 | 22:45
Hallo Fritz, nein, eine verbindliche Aussage können/werden Sie dazu nicht bekommen. Es handelt sich um ein Zukunftsereignis (wie will man verbindlich festlegen, dass Sie am Tag X überhaupt noch atmen/dann die Wartezeit erreichen?) - aus jeder Rentenauskunft können Sie im Rahmen der Wahrscheinlichkeit die mögliche Dauer bis Erreichen jeder Wartezeit 'hochrechnen/was wäre wenn'. Dazu muss man nicht mal halbwegs mathematisch Kenntnisse haben, um mögliche Restlaufzeiten bis Rentenbeginn xx.yy.zzzz mit den bis zuletzt erfassten Versicherungszeiten abzugleichen. Die Rentenauskunft der DRV gibt dazu bereits zu allen Rentenarten Hinweise, welche Wartezeiten bereits erfüllt sind, was im Einzelnen bereits an Monaten erreicht ist – was noch fehlt. Die Aussage zum dann frühestmöglichen Rentenbeginn lassen wir mal als möglicherweise 'fehlerhaft' im Raum stehen, peinlich, aber es ist immer noch nicht korrigiert. Hier ist wirklich Nachrechnen oberstes Gebot, speziell zu den '45 Jahren'! Gruß w.
Frühaufsteheram 30.10.2014 | 07:02
Wolfgang schrieb: nein, eine verbindliche Aussage können/werden Sie dazu nicht bekommen. Hallo Wolfgang, nach Ablauf der 13 Monate Minijobtätigkeit muß doch aber die DRV "unwissend" verbindlich bestätigen können, wieviele Monate (Jahre) Wartezeit erfüllt sind?
W*lfgangam 30.10.2014 | 21:03
Hallo Frühaufsteher, natürlich erhalten Sie nach 'Ablauf' aller Versicherungszeiten auch eine Rentenauskunft mit der Darstellung aller vorhandenen/erfüllten Wartezeiten. Nur - da können Sie noch so viel Quengeln wie Sie wollen - eine Rentenauskunft ist nun mal keine rechtsverbindliche Auskunft (von Aussagen zum Vertrauensschutz bei diversen Rentenarten mal abgesehen), wenn Sie wollen, suche ich auch Ihnen die entsprechenden Passagen aus den RAA http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?e… heraus ...nur heute nicht mehr ;-)) Nach 'menschlichem Ermessen' werden bei Rentenbeginn alle vorausschauenden Ereignisse erfüllt sein, nur können Sie dazu keine _verbindliche_ Zukunftsprognose erwarten, die Zukunft beginnt erst morgen, da könnte schon wieder alles anders sein. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026