Hallo Frühaufsteher,
natürlich erhalten Sie nach 'Ablauf' aller Versicherungszeiten auch eine Rentenauskunft mit der Darstellung aller vorhandenen/erfüllten Wartezeiten. Nur - da können Sie noch so viel Quengeln wie Sie wollen - eine Rentenauskunft ist nun mal keine rechtsverbindliche Auskunft (von Aussagen zum Vertrauensschutz bei diversen Rentenarten mal abgesehen), wenn Sie wollen, suche ich auch Ihnen die entsprechenden Passagen aus den RAA
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Menu.do?e…
heraus ...nur heute nicht mehr ;-))
Nach 'menschlichem Ermessen' werden bei Rentenbeginn alle vorausschauenden Ereignisse erfüllt sein, nur können Sie dazu keine _verbindliche_ Zukunftsprognose erwarten, die Zukunft beginnt erst morgen, da könnte schon wieder alles anders sein.
Gruß
w.