Hallo Johannes S.,
seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Zu den vorgezogenen Altersrenten zählen: die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Altersrente für Frauen sowie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart sind unterschiedlich. Wenn Sie Ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, müssen Sie in der Regel Abzüge in Kauf nehmen. Diese Minderung kann jedoch durch eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Für weitere individuelle Information sowie zur Klärung, welche Voraussetzungen Sie für die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente erfüllen und mit welcher Minderung Sie ggf. rechnen müssen, wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort.