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Mit und ohne Arbeitslosigkeit

von Punica26.09.2007 | 21:46
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In meinem Versicherungsverlauf steht - Arbeitslosengeld 2 MIT Arbeitslosigkeit und - Arbeitslosengeld 2 OHNE Arbeitslosigkeit Weiß jemand was da genau der Unterschied ist?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Arbeitslosengeld II wird ab dem 01.01.2005 als Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 gezahlt. Bezieher von Arbeitslosengeld II werden in der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Basis eines Mindestbeitrags pflichtversichert. Sofern Versicherungspflicht vorliegt, kann aufgrund der Regelung des § 58 Abs. 1 Satz 3 SGB 6 keine Anrechnungszeit entstehen. Dieser Grundsatz gilt nicht für Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Das bedeutet, dass Zeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II und Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem 25. Lebensjahr zusätzlich bewertet werden können; nach Vollendung des 25. Lebensjahres ist eine zusätzliche Bewertung nicht möglich.

Zu beachten ist, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht in jedem Fall auch gleichzeitig Arbeitslosigkeit i. S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB 6 vorliegt. In Fällen, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld II ohne Vorliegen von "Arbeitslosigkeit" i. S. des SGB 3 bestand (z.B. Zahlung von Leistungen nur für Unterkunft/Heizung) liegt somit mangels Arbeitslosigkeit trotz versicherungspflichtigem Bezug von Arbeitslosengeld II keine Anrechnungszeit i. S. des § 58 Abs. 1 S.1 Nr. 3 SGB VI vor.

Sie sollten mit der Agentur für Arbeit bzw. mit dem SGB 2 - Leistungsträger Rücksprache halten, ob die Differenzierungen mit oder "Arbeitslosigkeit" korrekt vorgenommen wurden.

5 Antworten

Schiko.am 26.09.2007 | 22:31
Kann nur raten, wo was steht, vermutlich in der konten- mitteilung der rentenversicherung. Es steht fest, haben sie AG. II- auch hartz IV genannt- erhalten wurden auch beiträge in die rentenkasse für sie abgeführt. Ohne leistung kein finanzieller beitrag in die rentenkasse kann nur für anrechnungszeiten bedeutung haben. Mit freundlichen Grüßen.
B2am 27.09.2007 | 07:32
Man kann Arbeitslosengeld 2 auch dann erhalten wenn man zwar arbeitet, also nicht arbeitslos ist, aber auf Grund des geringen Einkommens trotzdem hilfebedürftig nach dem SGB II ist. Die Zeiten und Beiträge in Ihrem Versicherungsverlauf werden den Rentenversicherungsträgern von der Agentur für Arbeit maschinell übermittelt. Über die dortige Software und deren Fehler und Macken wurde ja in der Presse schon genug berichtet. Es kann also durchaus vorkommen, dass trotz bestehender Arbeitslosigkeit und AloG2 eben nur AloG2 ohne Arbeitslosigkeit übermittelt wurde. Sollten Sie tatsächlich arbeitslos gewesen sein, sollten Sie dies sicherheitshalber durch eine Kontenklärung berichtigen lassen.
***am 27.09.2007 | 19:52
Leider hat diese Nachfrage kaum Sinn, wie die Erfahrung in der Praxis zeigt. "Denn sie wissen nicht, was sie tun." Die ALGII-Zahlstellen können nach eigener Aussage die an die gesetzliche Rentenversicherung gemeldeten Daten nicht einmal einsehen und angeblich auch nicht durch manuelle Korrekturmeldung nachträglich berichtigen. Wenn die Daten falsch gemeldet sind, ist der einigermaßen Erfolg versprechende Weg der über den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dazu müssen allerdings im Einzelfall geeignete Nachweise vorgelegt werden. Jeder Firma hätte man bei einer derartigen Meldekatastrophe längst den Laden dicht gemacht!
Rundungam 27.09.2007 | 20:28
Jemand dem Kosten für Unterkunft/Heizung gezahlt werden, ist ein Arebitslosengeld 2-Bezieher ohne Arbeitslosigkeit? Komische Vorschrift, ich habe Zweifel an der Richtigkeit dieser Expertenaussage!
öööam 28.09.2007 | 10:21
Kann aber stimmen: Untrerkunftskosten und Heizung zahlt die Kommune, den Rest das AA oder der Bund aus Steuermitteln
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