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Experten-Antwort

Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt

von Manni28.02.2020 | 12:55
111 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe die o.g. Mitteilung von der DRV-Bund für 2019. Die Richtigkeit der Höhe des Rentenanpassungsbetrages zweifel ich an. Folgender Sachverhalt: Volle EMR: ab 01.07.2007 bis 30.09.2017 Regelaltersrente: ab 01.10.2017 Lt. Steuermitteilung der DRV wurde nur die Rentenanpassung 2018 auf 2019 (für ein Jahr) angegeben und nicht die Summe der Anpassungsbeträge seit 2008. Dies führt dazu, dass sich der Betrag für den steuerfreien Teil um über 2000 Euro erhöht. Allerdings dachte ich, dass der steuerfreie Anteil der Rente der in 2008 festgestellt wurde ein Leben lang besteht. Ist es wirklich so, dass bei Rentenwechsel die Anpassungsbeträge bei Null beginnen? Das wäre ein erheblicher Vorteil für mich und kann mir deshalb nicht vorstellen, dass unser Fiskus das genau so möchte. Kann mir jemand hier die Erleuchtung bringen was nun stimmt? Soll heißen: Ist die Steuermitteilung der DRV richtig? Vielen Dank im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manni,

für eine unmittelbar anschließende Folgerente aus derselben Versicherung bleibt es bei dem Besteuerungsanteil der vorangegangenen Rente. Dies wären bei Ihnen 54 %.

Folgerenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 8 EStG werden für die Berechnung des steuerfreien Teils der Rente (§ 22 Nr. 1 Satz

3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 3 bis 7 EStG) als eigenständige Renten behandelt. Insofern ist auch ein neuer Ausgangsbetrag (Startbetrag oder Basisbetrag) zu ermitteln.

Hierzu verweise ich auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. September 2010 (insbesondere Randziffer 174).

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/2010-09-13-Einkommensteuerrechtliche-Behandlung-von-Vorsorgeaufwendungen-und-Altersbezuegen.pdf;jsessionid=51E6E03411F0B0D31FD3302BADF50D08.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3

Weitere Informationen zum Steuerrecht holen Sie sich bitte von Ihrem Steuerberater, dem Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein ein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Manniam 28.02.2020 | 14:48
Also ist demnach der Rentenanpassungsbetrag in der Mitteilung der DRV richtig angegeben worden. Vielen Dank an den Experten für die kompetente Antwort auf meine Frage. Viele Grüße Manni
Deutsche Rentenversicherung
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