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Mitteilungspflicht an Arbeitgeber?

von jazzpaula11.05.2010 | 11:08
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u. Herren, ich habe eine Frage, welche die Mitteilungspflicht an meinen AG betrifft. Ich beantragte im letzten Jahr einen GdB und habe 30 % erhalten. Dann habe ich auf Anraten einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und dieser ist auch durch. Zudem habe ich von der Reha im Januar aus, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am ARbeitsleben (höhenverstellbarer Schreibtisch und Bandscheiben-Stuhl) gestellt und auch bewilligt bekommen. Nun wirft mir mein AG mangelndes Vertrauen vor und meint ich hätte ihm diese Dinge mitteilen müssen. Ist dies richtig? Es entstehen ja für ihn keine Kosten zusätzlich und ich wußte selbst bis letzten Do nicht, ob die Leistungen zur TAA bewilligt werden. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

zu der konkreten arbeitsrechtlichen Situation möchte ich keine Auskunft geben. Aber wenn sich Ihr Arbeitgeber bislang sehr loyal verhalten hat, dann müsste es doch ein Leichtes für Sie sein, ihm zu erklären, dass Sie während der medizinischen Rehabilitation darauf aufmerksam gemacht wurden, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen einen höhenverstellbaren Schreibtisch benötigen und dieser auch als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt wurde.

Mit freundlichem Gruß

9 Antworten

Herlesam 11.05.2010 | 11:17
Nein, Sie waren keinesfalls verpflichtet ihrem AG dies mitzuteilen. Wenn während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein GdB ( in welcher Höhe auch immer ) zuerteilt wird, braucht man dies dem AG nicht mitteilen. Ausnahme ist natürlich , falls ihr AG explizit Sie danach fragen würde. Dann müssten Sie die Frage selbstverständlich wahrheitsgemäß beantworten. Das er dies jetzt - nachdem er von ihrem GdB erfahren hat - , dies als " Vertrauensverlust " auslegt ist sein Problem bzw. seine Interpretation. Das sollte ihnen aber herzlich egal sein, den zumindest arbeitsrechtlich kann er ihnen daraus keinen Strick drehen. Inwieweit dadurch jetzt natürlich die weitere Zusammenarbeit belastet wird, können Sie nur selbst abschätzen...
Herlesam 11.05.2010 | 11:45
Sollte ihr AG jetzt doch vorhaben ihnen zu kündigen, haben Sie dann ja durch die Gleichstellung den Kündigungsschutz wie bei einem Schwerbehinderten - aber nützen wird ihnen das im Falle einer Kündigung auch nicht viel.... Eine Kündigung aus personen bezogenen Gründen wie z.b. nach oder in einer längeren Krankschreibung oder nach vielen Kurzerkrankungen und schlechter Zukunftsprognose ist immer möglich. Einen entsprechenden Grund zur Kündigung welcher in der Person des AN begründet ist, findet jeder Arbeitgeber... Da ihr AG ja jetzt von ihrer Gleichstellung Kenntnis hat, wird und muss er nur beim zuständigen Integrationsamt v o r der Kündigung die Zustimmung zur Kündigung dort einholen ( die aber fast immer erteilt wird... ist eine reine Pro-Forma Geschichte) . Da das Integrationsamt Sie dazu hören muss ( auch reine Formsache ) , werden Sie von denen angeschrieben und würden somit noch vor Zustellung der eigentlichen Kündigung durch ihren AG von der geplanten Kündigung erfahren. Nützt ihnen zwar auch nicht's hinsichtlich der bevorstehenden Kündigung , aber immerhin wissen Sie rechtzeitig Bescheid was geplant ist und können sich schon mal anderweitig orientieren ...
jazzpaulaam 11.05.2010 | 11:37
Sehr geehrter Herles, vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe versucht meinem AG dies zu erklären und hoffe, dass er nun nicht "an meinem Stuhl" sägt. War sehr lange AU, was ich mir natürlich nicht ausgesucht habe u. Zugunsten meines AG muss ich sagen waren sie immer loyal. Könnte mir schon vorstellen, dass er mich langsam rauswerfen will... Wie gesagt, nochmals herzlichen Dank, nun bin ich von arbeitsrechtlicher Seite beruhigter. L. G. jazzpaula
Tugendenam 11.05.2010 | 13:42
Es gibt keine gesetzliche Mitteilungspflicht. SIe haben also nichts rechtswidriges getan. Es ist aber einfach nur Charaktersache, das man seinen AG einfach kurz informiert. Ich denke nicht, das er Ihnen dafür den Kopf abgerissen hätte. Die Bewilligung haben sie zwar erst kürzlich erhalten, aber sie haben den Antrag doch bereits vor MONATEN gestellt. Ein oder 2 Sätze hätten gereicht, und es sie hätten nun keinerlei Probleme. Schade, das man immer erst nachdenkt, wenn das Kind schon Monate im Brunnen liegt und sich so Prbleme konstruiert die sonst niemals aufgetreten wären.
Herlesam 11.05.2010 | 14:37
Naja, einen Antrag stellen heisst ja noch lange nicht, das dieser dann auch genehmigt wird. Insofern würde ich niemals bereits bei Beantragung ( EM-Rente, Teilhabe, Schwerbehinderung oder was auch immer ) und in einem so frrühem Stadium bereits den AG verständigen. Wenn der Antrag dann abgelehnt wird, hat man den AG ganz umsonst informiert und sich damit ja auch in gewisser Weise " geoutet " ( z.b. das man behindert und/ oder krank ist etc. ) und muss dann auch gegebenenfalls Konsequenzen fürchten. Wenn dann ein Bescheid bzw. eine Genehmigung erfolgt ist, ist es sicher eine andere Sache und gutes Überlegen wert, ob man dann den AG entsprechend in Kenntnis setzt oder nicht. Allerdings könnte auch dies dann entsprechende - negative - Folgen für den AN haben, sodass man sich das sehr sehr gut überlegen sollte. Das ist sicher Einzelfallabhängig und je nach dem Verhältnis zwischen AG und AN verschieden. Ich persönlich habe meine Schwerbehinderrung meinen AG auch - aus ganz bestimmten Gründen - nicht mitgeteilt und bin damit sehr gut gefahren...
jazzpaulaam 11.05.2010 | 16:53
Sehr geehrter Herles, nochmals ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort und die Stellungnahme zu der Meinung von "Tugenden". @Tugenden: Mein AG weiß bereits mehr um meine Erkrankung als es mir lieb ist und ich habe keineswegs vorsätzlich die Anträge verschwiegen. Ich hatte (leider) andere Sorgen in gesundheitlicher Hinsicht, einige Krankenhausaufenthalte und viele regelmäßige Therapien. Zudem war ich selbst ein wenig überfordert (was ich meinem AG auch mitgeteilt habe) mit den ganzen Anträgen und rechtlichen Konsequenzen. Ich werde parallel zur Wiedereingliederung weiter die Augen nach einer Sachbearbeiter (bzw. Bürostelle) offen halten, denn in diesem Beruf (als Arztsekretärin in der Pathologie) werde ich wenn's überhaupt nun klappt, nicht mehr lange arbeiten können, denn ich habe große Probleme mit Händen u. Fingern (starke Schmerzen) und bin nicht mehr so belastbar. Wir müssen aber zw. 5-8 Std. am Tag schreiben. Mir wär's ehrlich gesagt auch lieber, ich müsste diese ganzen Dinge nicht beantragen und wäre ein gesunder Mensch, aber das bin ich nunmal nicht mehr und es wird auch nicht besser....(und das mit 32 Jahren).... Will jetzt kein Mitleid erregen, wollte nur Stellung beziehen. Allen, die mir geantwortet haben nochmals vielen Dank
Jürgenam 13.05.2010 | 17:02
Hallo jazzpaula, zumindest müßte ihr AG von der Antragstellung wissen, denn er bekommt genau wie der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung einen Anhörungsbogen von der Agentur für Arbeit zugeschickt, um seine Sicht der Arbeitsplatzproblematik zu beschreiben. Mit der Gleichstellung haben sie jetzt die Möglichkeiten der Arbeitsplatzveränderung in geeigneter Weise nach dem SGBIX. Fragen sie doch mal ihre Vertrauensperson der Schwerbehinderten, ihre Bertriebs/Personalrat und/oder das Integrationsamt um Hilfe. Gruß Jürgen
jazzpaulaam 13.05.2010 | 18:23
Hallo Jürgen, habe doch bereits die Leistungen genehmigt bekommen, dies erfolgte über die DRV als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, da hatte auch mein Chef nix erhalten. Ihn stört lediglich, dass er meint, es kämen Umbaumaßnahmen auf ihn zu, was ja in diesem Sinne nicht der Fall ist und Kosten muss er auch keine tragen. Ich weiß, dass ich als Gleichgestellte Anspruch auf solch einen Arbeitsplatz habe. Dennoch danke für Ihre Antwort. Grüße jazzpaula
Mitleseram 13.05.2010 | 20:22
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie einige Foristen hier Fehlverhalten - des Arbeitgebers - bagatellisiert wird und diejenigen, die ihre Rechte wahrnehmen oder wahrnehmen wollen, in die Ecke der Querulanten gedrängt werden. Niemand ist arbeitsrechtlich verpflichtet seinen Arbeitgeber über Antragstellungen gleich welcher Art zu informieren. Ein Arbeitgeber, der dieses Recht mißachtet, ist in der Tat wenig vertrauenswürdig. Probleme verursachen Leute wie Sie, die in vorauseilendem Gehorsam auf ihre Rechte verzichten. Erst das ermutigt Chefs wie bei Lidl oder Schlecker ihre Angestellten zu bespitzeln und ihnen das Recht auf einen Betriebsrat streitig zu machen.
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