Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mitteilungspflichten DRV

von lidia06.11.2013 | 15:27
2253 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
ich beziehe eine befristete Teil-EM-Rente und arbeite aktuelle 5 Tage pro Woche á 3,5 Stunden. wenn ich ich nur noch 4 Tage die Woche á 3,5 Stunden arbeite (also weniger), muss ich das auch der DRV mitteilen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.11.2013 | 11:47

Hallo lidia,

unabhängig von der Frage, ob Sie im Rahmen Ihrer Mitteilungspflichten dazu verpflichtet sind die Verkürzung Ihrer Wochenarbeitszeit, mitzuteilen, empfehlen wir Ihnen dies unbedingt zu tun.

Insbesondere dann, wenn der Grund Ihrer Teil-EM-Rente u.a. Ihre tägliche Arbeitszeit war. Der Umstand, dass sie tatsächlich noch tätig sind, ist nämlich bei der sozialmedizinischen Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit und der Beweiswürdigung von großer Bedeutung.

Insbesondere wenn die Verringerung Ihrer Arbeitszeit aus medizinischen Gründen erfolgte, sollten Sie dies daher unbedingt Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Experten-Antwortam 07.11.2013 | 15:51

Hallo ....

bei der sozialmedizinischen Bewertung des Leistungsvermögens unter Zugrundelegung der dafür erforderlichen ärztlichen Befunde und Gutachten wird insoweit auf die körperliche und geistige Belastbarkeit des Versicherten im Berufsleben, ausgehend von einer Fünftagewoche, abgestellt.

Sollte lidia deswegen auf die Viertagewoche umstellen, weil Sie den fünften Tag zusätzlich zur Erholung benötigt, dann kann das ein Indiz dafür sein, dass eventuell volle Erwerbsminderung vorliegt. Aus diesem Grund haben wir auch Ihrem ersten Beitrag vom 06.11.2013 nicht zugestimmt.

3 Antworten

....am 06.11.2013 | 16:01
müssen Sie nicht, da Sie der Beschäftigung weiterhin 3 Stunden und mehr täglich nachgehen. Sobald Sie unter 3 Stunden gehen, bzw. nicht mehr gesundheitlich in der lange sind 3 Stunden und mehr zu gehen empfielt sich eine Mitteilung.
Sozialröchler?am 07.11.2013 | 02:21
Bei einer Teilrente wegen Erwerbsminderung können Sie hinzuverdienen. Sie müssen aber nicht jede Änderung der Arbeitszeit mitteilen, wenn die Entgeltgrenzen weiterhin eingehalten werden. Nur wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine andere (Teil-)Rente vorliegen oder andere Entgeltgrnzen zu beachten sind, müssen Sie die Änderung der (Teil-)Rente beantragen bzw. anzeigen. Im Zweifel rufen Sie die Sachbearbeitung an oder wenden sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
....am 07.11.2013 | 13:04
aber die tägliche Arbeitszeit bleibt doch bei 3,5 Stunden. Es ändert also nichts an täglichen Leistungsfähigkeit. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes sollte man ja sowieso melden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026