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Zur Experten-Antwort springenHallo lidia,
unabhängig von der Frage, ob Sie im Rahmen Ihrer Mitteilungspflichten dazu verpflichtet sind die Verkürzung Ihrer Wochenarbeitszeit, mitzuteilen, empfehlen wir Ihnen dies unbedingt zu tun.
Insbesondere dann, wenn der Grund Ihrer Teil-EM-Rente u.a. Ihre tägliche Arbeitszeit war. Der Umstand, dass sie tatsächlich noch tätig sind, ist nämlich bei der sozialmedizinischen Beurteilung Ihrer Leistungsfähigkeit und der Beweiswürdigung von großer Bedeutung.
Insbesondere wenn die Verringerung Ihrer Arbeitszeit aus medizinischen Gründen erfolgte, sollten Sie dies daher unbedingt Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Hallo ....
bei der sozialmedizinischen Bewertung des Leistungsvermögens unter Zugrundelegung der dafür erforderlichen ärztlichen Befunde und Gutachten wird insoweit auf die körperliche und geistige Belastbarkeit des Versicherten im Berufsleben, ausgehend von einer Fünftagewoche, abgestellt.
Sollte lidia deswegen auf die Viertagewoche umstellen, weil Sie den fünften Tag zusätzlich zur Erholung benötigt, dann kann das ein Indiz dafür sein, dass eventuell volle Erwerbsminderung vorliegt. Aus diesem Grund haben wir auch Ihrem ersten Beitrag vom 06.11.2013 nicht zugestimmt.
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