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Experten-Antwort

Mitversicherung private KV (Beamte)

von Worker14.04.2021 | 11:25
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte im nächsten Jahr meine Rente beantragen und in der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin versichert werden, da ich mich bei meinem Mann (Beamter) erst ca. 2 Jahre später mitversichern lassen möchte. Grund: die Mitversicherung in der privaten KV bemisst die Leistungszusage nach dem Einkommen des Vor-Vorjahresverdienst (Verdienstgrenze überschritten!) Frage : da im Rentenantrag ja nur nach der aktuellen privaten Zusatzversicherung gefragt wird, wäre meine Frage ob dies dann noch zu einem später Zeitpunkt (ca.2 Jahre) möglich ? Also wäre dann eine erneute Rentenberechnung möglich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Worker,

bei Rentenantragsstellung prüft die gesetzliche Krankenversicherung das Kranken-und Pflegeversicherungsverhältnis.

Der Rentenversicherungsträger ist an die Entscheidung des Krankenversicherungsträgers gebunden.

Bei Änderungen im Kranken-und Pflegeversicherungsverhältnis nach Rentenbeginn prüft der Rentenversicherungsträger immer, ob eine Neuberechnung der Rente durchzuführen ist.

Weitere Erläuterungen zum Thema Kranken-und Pflegeversicherung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Bei Fragen zum Wechsel im Kranken-und Pflegeversicherungsverhältnis besteht für Sie auch die Möglichkeit sich direkt an Ihre Krankenversicherung zu wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Ich denkeam 14.04.2021 | 11:40
Hallo. Wenn Du mit der Rente in die KVdR kommst kannst Du später nicht mehr wechseln in die PKV. Nur bei Beginn der Rente. Wenn Du freiwilliges Mitglied in der GKV wirst kannst Du immer wechseln. Du kannst aber nicht auf die KVdR verzichten um freiwilliges Mitglied zu werden. Das ist ein Status der wird bei Rentenantragstellung durch die KK festgestellt.
Ich denkeam 14.04.2021 | 13:17
Hallo. Hab ich eben vergessen. Wegen dem Vorvor Verdienst mußt Du vielleicht nicht warten. Wenn Du vor der Rente pflichtversichert warst gibt es nicht den Ausschluss Höhe/Verdienst. Da ist der Ausschluss die Pflichtversicherung. Wenn Du freiwillig versichert warst und das Einkommen ist im laufenden Jahr unter der Grenze kannst Du unter Vorbehalt und Widerruf in die Mitversicherung.
W°lfgangam 14.04.2021 | 16:04
Hallo Worker, bedenken Sie, dass ab (schon ggf. formloser) Renten_antrag_ stellung nur eine 3-Monatsfrist für die Befreiung aus der GKV zugunsten einer 'anderen' Vollversicherung (PKV) besteht, um aus der sonst gesetzlich zu erfolgenden Pflichtversicherung für Rentner (KVdR, vorausgesetzt Zugangsbedingungen sind erfüllt) rauszukommen. Sollten Sie – wie oben erwähnt – bereits im Vorfeld des Rentenantrags mit Ihrer GKV abklären. Gruß w.
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