Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Desiree_D,
als Privathaushalt können Sie selbstverständlich eine Midijobberin einstellen. Es werden durch den Midijob auch Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Ob dadurch aber ein voller Schutz in der Krankenversicherung besteht, sollte mit der Krankenkasse geklärt werden.
Im Normalfall sind bei Midijobs auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen.
Die Regelung der kurzfristigen Beschäftigung ist dann zutreffend, wenn die Beschäftigung im Voraus auf 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dabei handelt es sich nicht um ein Kalenderjahr, sondern Fristbeginn ist die Beendigung der erstmaligen kurzfristigen Beschäftigung.
Sofern es sich um einen Aushilfsjob handelt, der im Voraus auf 50 Arbeitstage begrenzt ist, besteht auch Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung.
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