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Mögl. Kündigung des Minijobs aufgrund EMR

von Gérhardine30.08.2007 | 00:20
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie nicht anders zu erwarten, gibt es beim Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erstmal wieder nur Probleme. Den Erstent- scheidungsprozess zu beschreiben würde den Rahmen hier sprengen. Nur soviel, es bedurfte eines Zeitraums von über 2 Jahren und 5 ärztl. Gutachten! Nun habe ich als erste Reaktion auf den Weiterzahlungsan- trag die anscheinend unverzichtbaren ärtzl. Fragebögen u. GA-termine bekommen u. über mich ergehen lassen. Der jüngste Clou ist nun der, dass mir die DRV die Vordrucke R3212 u. R1434 zugeschickt hat,die ich von meinem Arbeitgeber voll- ständig ausgefüllt zurücksenden soll. "Sollte dies nicht mögl. sein, dann können wir die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht weitergewähren." Seit 02.2004 arbeite ich diesen Minijob= 36 STd./Monat für €400,00 und habe deshalb auch nur eine 2/3 Rente bezogen. Beim Erstantrag genügten diesbezügl. meine Angaben im Antragsformular u. jetzt soll mein AG Angaben machen die er teilweise garnicht machen kann, wie z.B. Grundvergütung u. Zuschläge od. welches Entgelt erhalten andere völlig berufsfähige Arbeitnehmer b. gleichartiger Beschäftigung? Es gibt nur mich mit dieser Beschäftigung und als Minijob. Was soll das Ganze? Wenn mein Arbeitgeber erfährt, dass ich Rente bekomme, bin ich die Nächste die "fliegt" wenn es wieder mal "eng" wird, weil ich ja anderweitig(Rente) versorgt bin. Muss ich diesen Unsinn der DRV wirklich bedienen? Bin für jede kompetente Antwort dankbar. MfG

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.08.2007 | 13:50

Es gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten, Ihren Arbeitgeber zu informieren, wenn Ihnen eine Rentenleistung zuerkannt wurde.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger die in dem Vordruck geforderten Angaben über Ihr Beschäftigungsverhältnis zu erteilen.

4 Antworten

?_?am 30.08.2007 | 01:26
Nein, Sie brauchen Diesen Unsinn selbstverständlich nicht mitzumachen. Sie können JEDERZEIT auf Ihre Rente verzichten !
Schadeam 30.08.2007 | 08:04
schlage Ihnen vor Sie zeigen die Formulare Ihrem AG und der füllt sie so gut er kann aus. Sollten einzelne Punkte nicht zutreffen, kann er das ja handschriftlich anmerken, bzw. Ergänzungen anbringen. PS: und im Anschreiben steht sicherlich eine Durchwahlnummer der Sachbearbeitung, bei der Ihr AG anrufen kann, wenn etwas unklar ist. Dieses "Problem" sollte doch mit gutem Willen lösbar sein. Und darüber wie Ihr AG künftig reagiert und wie sicher Ihr Job ist, kann und will ich nicht spekulieren.
Gèrhardineam 01.09.2007 | 11:27
Zu ?-?: Es geht doch nichts über den "guten Rat" neidischer Mitbürger, die anscheinend wie die Made im Speck leben können und sich, wohlwissend ,feige hinter Satzzeichen verstecken. Zu Schade: Dein Beitrag tut im Gegensatz zu oben richtig gut,vielen Dank. Aber, worüber du nicht spekulieren willst, genau das ist mein Problem. Obwohl ich seit 1967 mit Unterbrechung von Kindererziehungszeiten ,z.T. halbtags,berufstätig bin,könnte ich von der Rente allein nicht leben . MfG
?_?am 01.09.2007 | 14:05
Wie kommen Sie darauf, das ich mich hinter Satzzeichen verstecke ? Ich könnte mir genauso gut die Nicknamen Karl-Otto oder Wilhelm Tell zulegen. Würde das irgendetwas ändern ? Im Übrigen bleibe ich bei meiner Meinung. Wenn Sie Rentenzahlungen in Anspruch nehmen, obwohl Sie offensichtlich noch dazu in der Lage sind zu arbeiten, dann haben Sie gefälligst auch die erforderlichen Auskünfte beizubringen, damit der RV-Träger Ihre Rentenberechtigung überprüfen kann. Wie die Expertin bereits richtig erwähnt hat, gehört das zu Ihren Mitwirkungspflichten ! Gute Besserung !
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