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Experten-Antwort

Möglichkeit der "Auflösung" der gesetzlichen Rentenversicherung

von Johannes23.01.2020 | 14:36
282 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich bin deutsche Staatsbürger und bin gerade in das EU-Ausland ausgewandert (d.h. aus Deutschland dauerhaft abgemeldet). Mein Anspruch auf die Rente bleibt ja erhalten und mit 67 (oder welches Alter in Zukunft festgelegt wird) kann ich die Beträge ja auch weltweit erhalten. (ich habe bisher nur ca. 15 Jahre eingezahlt). Nun zur eigentlichen Frage: Ich habe eine bAV (Direktversicherung) die vom ehemaligen Arbeitgeber nun auf mich übertragen wurde. Dort hat man mir mitgeteilt, dass diese grundsätzlich nicht gekündigt werden könnte sondern mit dem Renteneintritt ausgezahlt werden kann. Als einzige Alternative wurde mir gesagt, dass ich die gesetzliche Rentenversicherung "auflösen" könnte (bei dauerhaften Wegzug ins Ausland) und sobald ich bei der Versicherung diese Bestätigung einreiche, kann ich den Vertrag kündigen. Existiert eine "Auflösung" überhaupt und wenn ja, was für Auswirkungen hat diese? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe, freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2020 | 14:59

Hallo Johannes,

evtl. ist eine Beitragserstattung gemeint, die aber für Sie als Deutscher nicht möglich ist.

3 Antworten

Johannesam 23.01.2020 | 15:12
Vielen Dank für diese schnellen Antworten. Möglicherweise war der Mitarbeiter falsch informiert und meinte etwas anderes. Ich werde dort nachfragen, vielen Dank nochmals.
Valzuun am 23.01.2020 | 14:57
Natürlich kann -wie Sie richtig vermuten- die gesetzliche Rentenversicherung nicht aufgelöst werden. Falls Sie ernsthaft erwägen sollten die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben, und auch nicht mehr in einem EU-Land leben wollen, können „wir“ nochmal darüber reden.
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