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Experten-Antwort

Möglichkeit Umdeutung Rehaantrag = Leistungsfall ablehnen - 1.Antrag

von HollyG19.05.2023 | 16:05
1047 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Experten-Team, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: 27.07.2020 Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus Erwerbstätigkeit gestellt 09.2020 Antrag auf medizinische Reha seit 05.02.2021 seit AU 08.bis 10.2021 medizinische Reha Teilerwerbsgemindert /AU entlassen 12.21 Ablehnung Rentenantrag 01.22 Widerspruch eingelegt 04.2023 Gutachter Nun Widerspruchs-Bescheid. Widerspruch wurde abgeholfen. Rehaantrag wurde umgedeutet. Volle EMR befristet. Leistungsfall ab Antragstellung (Rehaumdeutung) Rentenbeginn 01.03.2021 Krankenkasse und Arbeitsamt erhalten KG und ALG1 zurück Habe ich Möglichkeiten (per Klage?) die Umdeutung Rehaantrages abzulehnen und auf meine Antragstellung 3 Monate vorher zu verweisen? Beste Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.05.2023 | 07:58

Hallo HollyG,

wir schließen uns den Ausführungen von "Abschläge" an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

HollyGam 19.05.2023 | 16:37
Ergänzung: die KV hatte weder zu Renten- noch Reha antrag aufgefordert
Peter T.am 19.05.2023 | 16:59
Welchen Sinn macht denn das? Wenn ich das richtig sehe, waren sie da noch arbeiten!? Sie haben auch schon die verlängerten Zurechnungszeiten. Gehalt war vermutlich auch höher als EMR. Haben sie nicht nach der langen Zeit/Streit erst mal Ruhe nötig? Bei mir ging alles glatt mit der EMR und trotzdem hätte ich an dem Bescheid nicht rütteln wollen, gerade auch im Zusammenhang mit der eigenen Gesundheit, die bei voller EMR ja auch ziemlich schlecht ist (zuminderst sein sollte)...
....am 19.05.2023 | 17:24
Andere Menschen wären froh, eine Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen und Sie möchten lieber klagen, anstatt die Bewilligung zu akzeptieren. Lesen Sie mal unter dem Link nach, wieviele um ihre Erwerbsminderungsrente kämpfen müssen und es wird abgelehnt. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-…
M.am 19.05.2023 | 19:08
Also ich bin froh gewesen, nach knapp 2 Jahren nach dem Antrag mit Widerspruch, dann Gutachter bei meinem Gesundheitszustand die volle EM Rente dann erhalten zu haben. Null Kraft hätte ich da noch zu klagen! Vor allem wegen drei Monaten! Es ist wahrscheinlich die 7 Monatregel bei Ihnen, daher der 01.03.2021. Man sollte auch mal mit etwas zufrieden sein, echt! Zumal sie laut Reha „nur“ teilerwerbsgemindert sind und nun die volle Rente erhalten.
Abschlägeam 20.05.2023 | 04:32
Hallo HollyG, nun wurde als nach Widerspruch statt einer halben EM-Rente doch eine volle bewilligt. Da zwischen Rehaantrag (der dann umgewandelt wurde) und dem dann bewilligten Rentenbeginn genau 7 Monate liegen, scheint dies eine sogenannte 'Arbeitsmarktrente' zu sein. Dies bedeutet, dass eigentliche eine halbe EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen bewilligt wurde und die 'volle' dann aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt, der als verschlossen gilt, kein TZ-Arbeitsplatz im Rahmen Ihres Leistungsvermögens verfügbar. Diese Rente wird immer befristet bewilligt und beginnt deshalb immer frühestens ab dem 7. Monat nach Leistungsfall. Ihr eigentlicher EM-Rentenantrag wurde abgelehnt, also gar keine Erwerbsminderung. Obwohl in der Reha es auch schon hieß Teil-EM. Also von gar keiner Erwerbsminderung auf volle Erwerbsminderungsrente ist ja schon deutlich, deutlich besser. Warum nun erst der Rehaantrag als Leistungsfall genommen wurde, kann man ohne Kenntnis der genauen Vorgeschichte nicht beurteilen. Vielleicht tatsächlich, weil Sie zuvor noch gearbeitet hatten oder aber auch mit voller Leistungsfähigkeit bei der Agentur für Arbeit ALGI bezogen haben (?) und dieser Anspruch dann endete. Aber nachdem dann auch der Gutachter in 04/2023 noch etwas dazu sagen konnte, führte es also zu einer Umwandlung Rehaantrag in Rentenantrag und im Ergebnis dann zu einer vollen EM-Rente. Und das rückwirkend. Natürlich hätten sie nun noch die Möglichkeit, weiter zu klagen. Um ggfs. noch EINEN Monat 'weiter zurück' einen Rentenanspruch zu haben. Denn den EM-Rentenantrag haben Sie ja erst am 27.07.2020 gestellt, frühestens ab 01.08.2020 würde hieraus ein Anspruch entstehen können. Wenn Sie nicht außerdem gleichzeitig nachweisen können, dass auch der Eintritt der Erwerbsminderung tatsächlich schon bereits davor lag. Und wie aber könnten Sie das?? (wird wohl verdammt schwierig). Erst in der Reha wurde dann ihr Leistungsvermögen gecheckt. Und da hatte die DRV trotzdem schon Zweifel, ob es überhaupt eine 'halbe' Erwerbsminderung ist. Was nun aber, wenn Sie klagen und dann der Richter feststellt, tatsächlich hatte die DRV seinerzeit Recht? Zwar bestanden schon leichte Anzeichen, aber eigentlich hat ja erst der Gutachter zwei Jahre später dann eine halbe EM festgestellt. Also zustehen tut dem lieben Holly also nur diese (wenn überhaupt...). Und das erst deutlich später, weil der 'Leistungsfall' wohl auch erst später eingetreten ist. Dann gibt es vielleicht trotzdem wieder eine volle, der Arbeitsmarkt hat sich nicht verändert, aber eben auch erst wieder später. Und das Ganze stellt sich dann erst nach (bis zu) einigen Jahren Gerichtsverfahren heraus... Da haben Sie ja schon längst den zwischenzeitlich notwendig gewordenen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Und DIESEN dann mit umfangreichen ärztlichen Unterlagen untermauert, so dass Sie damit nachweisen können, mindestens die halbe EM besteht immer noch und gesundheitlich sogar eigentlich eher schon mehr. Und was war in dem EINEN Monat vor der Reha wirklich? Wir wollen es nicht wissen..., aber Sie wissen es ja. Arbeit, volles Gehalt? Super, keiner will das Geld von Ihnen zurück. Oder doch ALG1 schon? Ca. 60 % vom Gehalt davor, aber keiner will das Geld von von Ihnen zurück. ALG1 / Übergangsgeld/ Krankengeld... alles weniger als ein Gehalt davor. Aber 'erstattet' von der Rente wird erst ab Zahlung der Rente (also ab 01.03.2021). Und wenn der Zahlbetrag der Rente (also netto) niedriger ist, als diese anderen Leistungen brutto waren, müssen Sie die übersteigende Differenz nicht selbst erstatten. Es wird monats- bzw. tagesgenau nur ein 'paralleler' Erstattungsanspruch abgerechnet. Ob sich der ganze Stress einer Klage tatsächlich lohnt?? Anwaltstermine, Anwaltskosten und Gerichtstermine etc., evtl. noch weitere Begutachtungen... Da gibt's noch ne stressfreiere Alternative für Sie, auch steuerpflichtig (wie Ihre Rente ja überwiegend auch - Rentenbeginn in 2021 = steuerpflichtiger Teil der Rente 81%), aber in relativ kurz absehbarer Zeit erst einmal 300 EUR direkt auf Ihrem Konto. Denn mit dem 'erfolgreichen' Widerspruch steht Ihnen rückwirkend eine Rente zu, also auch bereits am Stichtag 01.12.2022. Da Sie da aber noch nicht im 'laufenden Rentenzahlungsprocedere' waren, müssen Sie es beantragen, bis spätestens 30.06.2023 um Mitternacht: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE… Und falls Ihnen diese Pauschale nicht bewilligt wird, DANN dürfen Sie sich noch einmal streiten. Denn SIE können nichts dafür, dass erst jetzt bekannt ist, dass Sie am 01.12.2022 bereits einen Rentenanspruch hatten. Viel Erfolg und alles Gute!
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