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Experten-Antwort

Möglichkeit, vom DRV- Giutachter begutachtet zu werden, wenn man das selbst anberaumt

von Paul Quappe29.09.2019 | 23:13
258 Ansichten
34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ist es möglich, sich innerhalb des Erwerbslebens einfach selbst vom Renten-Gutachter begutachten zu lassen? Es könnte auch eine Rolle spielen, was man nachher mit den Gutachten macht, oder? Also, wenn man es beispielsweise einmal für die Arbeitsagentur bracuehen sollte, dann muss das Gutachten möglicherweise eine darauf zugeschnittene Form/ Inhalt haben. Ich würde das dem Gutachter dann so sagen. Ist die Begutachtung so möglich (das kostet den DRV- Gutachter ja eventuell eine Stunde Zeit. Würde das dann von der DRV Rentenversicherung übernommen werden?). Danke bereits im Voraus für eine Beantwortung. Mit Gruß Quappe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul Quappe,

wie Kaulquappe bereits geschrieben hat, werden Begutachtungen für die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich nur im Rahmen eines Antrags auf Leistungen zur Rehabilitation oder auf Rente wegen Erwerbsminderung angefordert und dann entsprechend durchgeführt.

Begutachtungen "ohne Not" oder "einfach so" werden von DRV-Gutachtern nicht durchgeführt und die Kosten von der Deutschen Rentenversicherung auch nicht übernommen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

33 Antworten

Paul Quappeam 30.09.2019 | 00:39
Hallo, ich wollte Ihnen für den Betrieb dieses Forums sehr herzlich danken! Sie sind sehr freundlich möchte ich mal sagen. Mit freundlichem Gruß Quappe
Denkanstoß am 30.09.2019 | 06:41
Hallo Paul Quappe, zahlt Ihre KFZ-Versicherung ein Gutachten über Ihr Auto, das Sie - einfach mal so und ohne konkreten Anlass bzw. (größeren) Schaden - aus eigener Initiative anfertigen lassen? ... z.B. weil sie das Auto irgendwann mal verkaufen wollen? .... Und zahlt dann wohl die DRV ein Gutachten zu Ihrer Erwerbsfähigkeit ... wenn Sie aktuell keine größeren gesundheitlichen Probleme haben und/oder kein Verlust der Erwerbsfähigkeit droht? Hier werden Sie wohl schon einen Grund brauchen, dass die DRV Zeit und Geld in ein Gutachten investiert.
Kaulquappe am 30.09.2019 | 06:43
Ärzte die für die Rentenversicherung Gutachten erstellen, werden hierfür von der Deutschen Rentenversicherung beauftragt. Dies geschieht, wenn über einen Antrag auf Rehabilitation oder Rente entschieden werden muss. Wenn der entsprechende Gutachter auch als behandelnder Arzt tätig ist, können Sie natürlich auch dort behandeln lassen. Wofür sollte dieser Arzt Ihnen dann aber ein Gutachten erstellen? Im Übrigen müssten Sie dieses „Wunschgutachten“ auch selbst bezahlen. Alles in allem eine sehr merkwürdige Frage, deren Sinn sich mir in keinster Weise erschließt. Vielleicht versteht ja der Experte den Hintergrund Ihrer Frage und kann dann gezielter antworten. Viele Grüße
Ludger am 30.09.2019 | 10:43
Wenn die Agentur für Arbeit oder andere amtlichen Stellen ein Gutachten über Ihren Gesundheitszustand benötigt, wird dieses auch durch selbige veranlasst. Sich schon mit einem Gutachten in der Hand bei der Agentur für Arbeit melden klingt zwar einfach,aber falls Sie irgendwelche gesundheitliche Einschränkungen haben, werden diese dann durch den Amtsarzt oder die RV im Auftrag untersucht.
Paul Quappeam 30.09.2019 | 19:13
Hallo, Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung, vielen Dank für Ihre Antwort. Das dachte ich mir- allerdings wünscht mein Jobcenter dies. Es schreibt, ich solle den Nachweis darüber liefern, dass die Rentenversicherung mich begutachte. Siehe dazu bitte meine Frage am Schluss dieses Posts; zunächst schildere ich noch den Hintergrund in Auszügen, für wenn das hilfreich sein sollte. Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass mir das unüblich scheint, dass ich und nicht das Jobcenter die Begutachtung anberaumt und werde es nochmal darum bitte, dies selbst bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ich arbeite in Teilzeit und befinde mich in einer beruflichen Wechselphase: vom Ingenieur zum Lehrer für Technik. Dabei behindert mich nach Kräften (zumindest bis vor kurzem sehr enthemmt) mein Jobcenterleiter. Der Hintergrund ist, dass das Jobcenter etwas zu verbergen hat. Ich selbst arbeite insgesamt (mit dem Papierkrieg für das Jobcenter) Vollzeit, nicht zuletzt in Erfüllung der Anordnungen und des Papierkrieges (Weiterbildungen hat mir dieses Jobcenter noch nie genehmigt, obwohl ich die immer jeweils benenne, wenn ich herausfinde, das ich sie dringend brauche, und sie nicht alle teuer sind) des Jobcenters, aber auch auf dem (1.) Arbeitsmarkt. Gott sei Dank bin ich gesund. Das Jobcenter schrieb mir allerdings, dies sei die letzte Chance, das komplette Einstellen meiner (Aufstocker-) Bezüge zu verhindern. Der Vollständigkeit halber: ich hatte bereits den erzwungenen Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt, aber auch schon über das Jobcenter. Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber der Rentenversicherung hatte ich dem Jobcenter auch unterschrieben, und diese jetzt zurückgezogen- im Moment scheint das Jobcenter diesen bestimmten Punkt nicht zu beanstanden. Mir scheint es immer besser, wenn Dritte, die etwas gegen einen haben, nicht mehr über einen wissen, als nötig. Krank war ich Gott sei Dank nie- als Wissenschaftler an der Uni kommt es leider mitunter vor, dass man aufstocken muss. Nun sind Recht haben und Recht bekommen laut Herrn Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm in seinem letzten Buch leider zwei Dinge. Ich versuche übrigens, Lehrer zu werden (Förderung erhalte ich dabei von diesem Jobcenter allerdings mitnichten, im Gegenteil, es schreibt, ich sei dazu nicht geeignet, und der Chef nannte mich im Februar sogar im ganzen Jobcenter laut gemeingefährlich (sinngemäß) und stieß meine Mutter brutal in die Seite. Ich wollte Ihnen nicht zeigen, wie arm ich dran bin (ich stehe halt im Berufsleben), sondern nur den Hintergrund zur besseren Beurteilung umreißen. Ich weiß nicht, was Sie wissen müssen, um meine Frage zu beantworten. Und diese wäre heute: soll das Jobcenter seinen Verrentungsversuch in Form einer Begutachtung durch die Rentenversicherung dann selbst anberaumen, und ich kann das nicht machen, richtig? Danke für Ihr Forum, auch an die Admins, und mit Gruß Quappe
Kaulquappe am 30.09.2019 | 20:36
Ich erinnere mich auch an Ihre verwirrten Behauptungen bezüglich des Jobcenters. Aufgrund dieser Ungereimtheiten wurde Ihr 1. Thread schon gelöscht. Daher nur noch ein Tipp. Klären Sie Ihr Problem mit dem Jobcenter. Hier wird Ihnen niemand helfen können.
Au weia am 30.09.2019 | 19:55
Sie waren doch letztens schon hier unterwegs mit dieser Geschichte. Entweder sind Sie tatsächlich arm dran, oder verwirrt und neben der Spur. Sie sollen von der Rentenversicherung begutachtet werden, bezeichnen sich selbst aber als gesund. Eines ist sicher, irgendetwas ist verkehrt, entweder die ganze Geschichte, oder Sie selbst. Wenn das Jobcenter Sie über die DRV begutachtet haben möchte, dann muss es auch um Amtshilfe ersuchen und das ganze anstoßen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Jobcenter von Ihnen verlangt, ein derartiges Gutachten von sich aus beizubringen.
W°lfgangam 30.09.2019 | 21:05
Zitat von Paul Quappe anzeigen
Paul Quappe schrieb

Hallo, Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Das dachte ich mir- allerdings wünscht mein Jobcenter dies. Es schreibt, ich solle den Nachweis darüber liefern, dass die Rentenversicherung mich begutachte. Siehe dazu bitte meine Frage am Schluss dieses Posts; zunächst schildere ich noch den Hintergrund in Auszügen, für wenn das hilfreich sein sollte.

Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt, dass mir das unüblich scheint, dass ich und nicht das Jobcenter die Begutachtung anberaumt und werde es nochmal darum bitte, dies selbst bei der Rentenversicherung zu beantragen. Ich arbeite in Teilzeit und befinde mich in einer beruflichen Wechselphase: vom Ingenieur zum Lehrer für Technik.

Dabei behindert mich nach Kräften (zumindest bis vor kurzem sehr enthemmt) mein Jobcenterleiter. Der Hintergrund ist, dass das Jobcenter etwas zu verbergen hat. Ich selbst arbeite insgesamt (mit dem Papierkrieg für das Jobcenter) Vollzeit, nicht zuletzt in Erfüllung der Anordnungen und des Papierkrieges (Weiterbildungen hat mir dieses Jobcenter noch nie genehmigt, obwohl ich die immer jeweils benenne, wenn ich herausfinde, das ich sie dringend brauche, und sie nicht alle teuer sind) des Jobcenters, aber auch auf dem (1.) Arbeitsmarkt. Gott sei Dank bin ich gesund.

Das Jobcenter schrieb mir allerdings, dies sei die letzte Chance, das komplette Einstellen meiner (Aufstocker-) Bezüge zu verhindern. Der Vollständigkeit halber: ich hatte bereits den erzwungenen Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt, aber auch schon über das Jobcenter.

Eine Schweigepflichtentbindung gegenüber der Rentenversicherung hatte ich dem Jobcenter auch unterschrieben, und diese jetzt zurückgezogen- im Moment scheint das Jobcenter diesen bestimmten Punkt nicht zu beanstanden. Mir scheint es immer besser, wenn Dritte, die etwas gegen einen haben, nicht mehr über einen wissen, als nötig. Krank war ich Gott sei Dank nie- als Wissenschaftler an der Uni kommt es leider mitunter vor, dass man aufstocken muss. Nun sind Recht haben und Recht bekommen laut Herrn Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm in seinem letzten Buch leider zwei Dinge.

Ich versuche übrigens, Lehrer zu werden (Förderung erhalte ich dabei von diesem Jobcenter allerdings mitnichten, im Gegenteil, es schreibt, ich sei dazu nicht geeignet, und der Chef nannte mich im Februar sogar im ganzen Jobcenter laut gemeingefährlich (sinngemäß) und stieß meine Mutter brutal in die Seite. Ich wollte Ihnen nicht zeigen, wie arm ich dran bin (ich stehe halt im Berufsleben), sondern nur den Hintergrund zur besseren Beurteilung umreißen. Ich weiß nicht, was Sie wissen müssen, um meine Frage zu beantworten.

Und diese wäre heute: soll das Jobcenter seinen Verrentungsversuch in Form einer Begutachtung durch die Rentenversicherung dann selbst anberaumen, und ich kann das nicht machen, richtig?

Danke für Ihr Forum, auch an die Admins, und mit Gruß

Quappe

Hallo Paul Quappe, das JC kann Sie lediglich schriftlich auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen - sofern dort begründete Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit bestehen/meist nach 'Sichtung' über das örtliche Gesundheitsamt → "der kann voraussichtlich für mehr als 6 Monate nur u3 tgl. eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes nachgehen". Ist kein Wunschkonzert, sondern handfester Verwaltungsablauf, wenn das Procedere eingehalten wird. Allerdings gibt es vom JC auch schon mal die 'abenteuerlichsten' Schreiben/Begründungen, um diese Personen zu einem EM-Rentenantrag zu bewegen. Ob daran inhaltlich was Handfestes dran ist und wie Sie reagieren können, klären Sie mit der örtlichen Beratungsstelle der DRV oder Rathaus/Versicherungsamt. Nach nunmehr 14 Jahren Berufserfahrung mit ARGE/folgend JC in der Nähe, erleben Sie so Einiges, wo investiertes Wissensmanagement in JC aufgrund der dortigen Fluktuation gänzlich verwässert/fehlt und erklären denen rentenrechtlich immer wieder die aktuellen/auch eigenen Gesetze ;-) Daneben kann natürlich Ihr individueller Fall hier nicht bewertet werden *) - wenn Sie sich in Ihren Rechten beschnitten fühlen, steht es Ihnen frei, dagegen Rechtsmittel einzulegen und einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen und den ggf. im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu 'finanzieren'. *) HIER ist nur ein Forum für Rentenfragen und keine Hilfestellung bei ALG2/Jobcenter möglich. Dazu werden Sie andere/geeignetere Foren finden ... Gruß w.
Märchenam 30.09.2019 | 21:48
Sie arbeiten in Teilzeit als Ingenieur und sind abhängig vom Jobcenter? Dagegen sind Grimms Märchen ja realistisch. Wenn Sie so ein gebildeter Mensch und gesund sind, warum beziehen Sie dann Leistungen vom Jobcenter? Irgendetwas ist an Ihrer Geschichte doch sehr fragwürdig.
Au weia am 30.09.2019 | 22:12
Er wird ja gerade vom Ingenieur zum Lehrer. Was aber zum Kugeln ist(stand schon seinerzeit vor ein paar Tagen hier) "das Jobcenter hat etwas zu verbergen". Diese Institution schießt zwar desöfteren so manchen Vogel ab, aber ist da nun was ungesetzliches am laufen oder Verschwörungstheorie? Angestrebte Begutachtung/Berentung, weil verrückt? Armes Schwein?
Quatscham 30.09.2019 | 21:59
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo Paul Quappe,

das JC kann Sie lediglich schriftlich auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen - sofern dort begründete Zweifel an Ihrer Erwerbsfähigkeit bestehen/meist nach 'Sichtung' über das örtliche Gesundheitsamt → "der kann voraussichtlich für mehr als 6 Monate nur u3 tgl. eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes nachgehen". Ist kein Wunschkonzert, sondern handfester Verwaltungsablauf, wenn das Procedere eingehalten wird.

Allerdings gibt es vom JC auch schon mal die 'abenteuerlichsten' Schreiben/Begründungen, um diese Personen zu einem EM-Rentenantrag zu bewegen. Ob daran inhaltlich was Handfestes dran ist und wie Sie reagieren können, klären Sie mit der örtlichen Beratungsstelle der DRV oder Rathaus/Versicherungsamt.

Nach nunmehr 14 Jahren Berufserfahrung mit ARGE/folgend JC in der Nähe, erleben Sie so Einiges, wo investiertes Wissensmanagement in JC aufgrund der dortigen Fluktuation gänzlich verwässert/fehlt und erklären denen rentenrechtlich immer wieder die aktuellen/auch eigenen Gesetze ;-)

Daneben kann natürlich Ihr individueller Fall hier nicht bewertet werden *) - wenn Sie sich in Ihren Rechten beschnitten fühlen, steht es Ihnen frei, dagegen Rechtsmittel einzulegen und einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen und den ggf. im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu 'finanzieren'.

*) HIER ist nur ein Forum für Rentenfragen und keine Hilfestellung bei ALG2/Jobcenter möglich. Dazu werden Sie andere/geeignetere Foren finden ...

Gruß

w.

Bitte mal die Rechtsgrundlage für diese Aussage! Noch nie so einen Quatsch gehört, dass das JC zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann.
Quatscham 01.10.2019 | 05:59
Zitat von W°lfgang anzeigen
Bitte mal die Rechtsgrundlage für diese Aussage! Noch nie so einen Quatsch gehört, dass das JC zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html ...offensichtlich gehören Sie nicht zu dem betroffenen Personenkreis - der, im Umkehrschluss, nicht mehr leistungsberechtigt wäre und rein formal/freundlicherweise auf etwaige andere/vorrangige Leistungsträger verwiesen wird. Nein, Sie müssen dem Hinweis nicht folgen/ALG 2 endet - so what?! ;-) Gruß w. PS: Natürlich bedarf es eines (schriftlichen) Verwaltungsaktes, um Sie zukünftig - bei entsprechender med. Feststellung/keine Erwerbsfähigkeit ü6 Monate vorhanden, aus dem ALg2 auszuschließen, weil Sie nicht mehr leistungsberechtigt/vermittelbar sind/die widerlegbare Vermutung dazu besteht ...diskutieren Sie das bitte mit dem JC aus/unter welchen Bedingung Sie so weiterhin leistungsberechtigt wären - die sind 'sehr' verständnisvoll für Ihre Sichtweise *g PPS: das hier ist kein SV- sondern nur ein RV-Forum. Sie werden daher in anderen SV-Bereichen vielleicht eine passendere Antwort erhalten und das bisher dargestellte als (zusätzliche) Hilfestellung hinterfragen können.
Ich wusste das Sie nur Quatsch erzählen und das nicht zum ersten Mal. Es gibt in keinem Gesetz die Möglichkeit die Sie hier verbreiten wollen und das ist erschreckend. Halten wir also fest: Die Möglichkeit der schriflichen Aufforderung zur Stellung eines EM-Rentenantrages, wie von Ihnen behauptet, gibt es schlicht und einfach NICHT.
W°lfgangam 30.09.2019 | 22:50
das JC kann Sie lediglich schriftlich auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen
Bitte mal die Rechtsgrundlage für diese Aussage! Noch nie so einen Quatsch gehört, dass das JC zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html ...offensichtlich gehören Sie nicht zu dem betroffenen Personenkreis - der, im Umkehrschluss, nicht mehr leistungsberechtigt wäre und rein formal/freundlicherweise auf etwaige andere/vorrangige Leistungsträger verwiesen wird. Nein, Sie müssen dem Hinweis nicht folgen/ALG 2 endet - so what?! ;-) Gruß w. PS: Natürlich bedarf es eines (schriftlichen) Verwaltungsaktes, um Sie zukünftig - bei entsprechender med. Feststellung/keine Erwerbsfähigkeit ü6 Monate vorhanden, aus dem ALg2 auszuschließen, weil Sie nicht mehr leistungsberechtigt/vermittelbar sind/die widerlegbare Vermutung dazu besteht ...diskutieren Sie das bitte mit dem JC aus/unter welchen Bedingung Sie so weiterhin leistungsberechtigt wären - die sind 'sehr' verständnisvoll für Ihre Sichtweise *g PPS: das hier ist kein SV- sondern nur ein RV-Forum. Sie werden daher in anderen SV-Bereichen vielleicht eine passendere Antwort erhalten und das bisher dargestellte als (zusätzliche) Hilfestellung hinterfragen können.
Grundlageam 01.10.2019 | 08:23
Zitat von Quatsch Quatsch anzeigen
Quatsch Quatsch schrieb

das JC kann Sie lediglich schriftlich auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen [/quote]

Bitte mal die Rechtsgrundlage für diese Aussage!

Noch nie so einen Quatsch gehört, dass das JC zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann. [/quote]

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html

...offensichtlich gehören Sie nicht zu dem betroffenen Personenkreis - der, im Umkehrschluss, nicht mehr leistungsberechtigt wäre und rein formal/freundlicherweise auf etwaige andere/vorrangige Leistungsträger verwiesen wird. Nein, Sie müssen dem Hinweis nicht folgen/ALG 2 endet - so what?! ;-)

Gruß

w.

PS: Natürlich bedarf es eines (schriftlichen) Verwaltungsaktes, um Sie zukünftig - bei entsprechender med. Feststellung/keine Erwerbsfähigkeit ü6 Monate vorhanden, aus dem ALg2 auszuschließen, weil Sie nicht mehr leistungsberechtigt/vermittelbar sind/die widerlegbare Vermutung dazu besteht ...diskutieren Sie das bitte mit dem JC aus/unter welchen Bedingung Sie so weiterhin leistungsberechtigt wären - die sind 'sehr' verständnisvoll für Ihre Sichtweise *g

PPS: das hier ist kein SV- sondern nur ein RV-Forum. Sie werden daher in anderen SV-Bereichen vielleicht eine passendere Antwort erhalten und das bisher dargestellte als (zusätzliche) Hilfestellung hinterfragen können.[/quote]

Ich wusste das Sie nur Quatsch erzählen und das nicht zum ersten Mal.

Es gibt in keinem Gesetz die Möglichkeit die Sie hier verbreiten wollen und das ist erschreckend. Halten wir also fest:

Die Möglichkeit der schriflichen Aufforderung zur Stellung eines EM-Rentenantrages, wie von Ihnen behauptet, gibt es schlicht und einfach NICHT.[/quote]

Doch, dass Jobcenter kann und fordert zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente auf.

Gleichgültig welchen „Quatsch“ Sie hier verbreiten.

Gesetzesgrundlage dafür wäre nicht schlecht! Dann kann das jeder nachvollziehen. Ansonsten könnten ja die JC mehr oder weniger willkürlich zur Rentenantragsstellung auffordern um die Kunden zur DRV abzuschieben!
Quatsch Quatscham 01.10.2019 | 07:28
Zitat von Quatsch anzeigen
Quatsch schrieb

Bitte mal die Rechtsgrundlage für diese Aussage!

Noch nie so einen Quatsch gehört, dass das JC zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann. [/quote]

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html

...offensichtlich gehören Sie nicht zu dem betroffenen Personenkreis - der, im Umkehrschluss, nicht mehr leistungsberechtigt wäre und rein formal/freundlicherweise auf etwaige andere/vorrangige Leistungsträger verwiesen wird. Nein, Sie müssen dem Hinweis nicht folgen/ALG 2 endet - so what?! ;-)

Gruß

w.

PS: Natürlich bedarf es eines (schriftlichen) Verwaltungsaktes, um Sie zukünftig - bei entsprechender med. Feststellung/keine Erwerbsfähigkeit ü6 Monate vorhanden, aus dem ALg2 auszuschließen, weil Sie nicht mehr leistungsberechtigt/vermittelbar sind/die widerlegbare Vermutung dazu besteht ...diskutieren Sie das bitte mit dem JC aus/unter welchen Bedingung Sie so weiterhin leistungsberechtigt wären - die sind 'sehr' verständnisvoll für Ihre Sichtweise *g

PPS: das hier ist kein SV- sondern nur ein RV-Forum. Sie werden daher in anderen SV-Bereichen vielleicht eine passendere Antwort erhalten und das bisher dargestellte als (zusätzliche) Hilfestellung hinterfragen können.[/quote]

Ich wusste das Sie nur Quatsch erzählen und das nicht zum ersten Mal.

Es gibt in keinem Gesetz die Möglichkeit die Sie hier verbreiten wollen und das ist erschreckend. Halten wir also fest:

Die Möglichkeit der schriflichen Aufforderung zur Stellung eines EM-Rentenantrages, wie von Ihnen behauptet, gibt es schlicht und einfach NICHT.

das JC kann Sie lediglich schriftlich auffordern, einen EM-Rentenantrag zu stellen
Bitte mal die Rechtsgrundlage für diese Aussage! Noch nie so einen Quatsch gehört, dass das JC zum Antrag auf EM-Rente auffordern kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html ...offensichtlich gehören Sie nicht zu dem betroffenen Personenkreis - der, im Umkehrschluss, nicht mehr leistungsberechtigt wäre und rein formal/freundlicherweise auf etwaige andere/vorrangige Leistungsträger verwiesen wird. Nein, Sie müssen dem Hinweis nicht folgen/ALG 2 endet - so what?! ;-) Gruß w. PS: Natürlich bedarf es eines (schriftlichen) Verwaltungsaktes, um Sie zukünftig - bei entsprechender med. Feststellung/keine Erwerbsfähigkeit ü6 Monate vorhanden, aus dem ALg2 auszuschließen, weil Sie nicht mehr leistungsberechtigt/vermittelbar sind/die widerlegbare Vermutung dazu besteht ...diskutieren Sie das bitte mit dem JC aus/unter welchen Bedingung Sie so weiterhin leistungsberechtigt wären - die sind 'sehr' verständnisvoll für Ihre Sichtweise *g PPS: das hier ist kein SV- sondern nur ein RV-Forum. Sie werden daher in anderen SV-Bereichen vielleicht eine passendere Antwort erhalten und das bisher dargestellte als (zusätzliche) Hilfestellung hinterfragen können.
Ich wusste das Sie nur Quatsch erzählen und das nicht zum ersten Mal. Es gibt in keinem Gesetz die Möglichkeit die Sie hier verbreiten wollen und das ist erschreckend. Halten wir also fest: Die Möglichkeit der schriflichen Aufforderung zur Stellung eines EM-Rentenantrages, wie von Ihnen behauptet, gibt es schlicht und einfach NICHT.
Doch, dass Jobcenter kann und fordert zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente auf. Gleichgültig welchen „Quatsch“ Sie hier verbreiten.
Modi1969am 01.10.2019 | 07:10
Hallo, aber selbstverständlich fordern die JC Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf, bis zu vorgeschriebenem Datum einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, wenn aus med. Sicht das Leistungsvermögen eingeschränkt ist. Habe gefühlt jede Woche mehrere "Kandidaten", die mit dem entsprechenden Aufforderungsschreiben des JC vorsprechen. W*lfgang erzählt also keinen Quatsch, sondern schildert die Realität.
Kathiam 01.10.2019 | 09:36
Doch, dass Jobcenter kann und fordert zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente auf.
Gesetzesgrundlage dafür wäre nicht schlecht! Dann kann das jeder nachvollziehen. Ansonsten könnten ja die JC mehr oder weniger willkürlich zur Rentenantragsstellung auffordern um die Kunden zur DRV abzuschieben!
Die JC nehmen dieses - eventuell unberechtigterweise-sogar in die Eingliederungsvereinbarung auf.
Valzuun am 01.10.2019 | 10:15
Die Gesetzesgrundlage gibt es leider: §12a SGB II.
Grundlageam 01.10.2019 | 11:00
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass immer noch keine gesetzliche Grundlage für eine "schriftliche Aufforderung zum EM-Rentenantrag" genannt wurde. Und nur am Rande zur EGV als VA. Rechtswidrige Dinge darin werden nicht legal nur weil sie als VA erlassen werden ;-)
Grundlageam 01.10.2019 | 11:19
Zitat von Unzuständig anzeigen
Vielleicht der RV egal, aber einem Betroffenen nicht. Somit stellt sich dann wohl doch die Frage ob es rechtlich möglich ist, so wie das hier im Forum der DRV bebauptet wird, das ein Leistungsträger zur Antragsstellung einer EM-Rente schriftlich auffordern darf. Da es im SGB varankert ist das zu LTA und Reha aufgefordert werden darf, muss ja derjenige der das in die Welt gesetzt hat, dies jetzt auch belegen können. Vermeintliche Fehl-/Falschinformationen zur EMR nützen ja wohl niemanden etwas.
Unzuständigam 01.10.2019 | 11:13
Dann darf die EGV aber auch ohne Zustimmung des "Kunden" als Verwaltungsakt erlassen werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass immer noch keine gesetzliche Grundlage für eine "schriftliche Aufforderung zum EM-Rentenantrag" genannt wurde. Und nur am Rande zur EGV als VA. Rechtswidrige Dinge darin werden nicht legal nur weil sie als VA erlassen werden ;-)
Dies ist kein Forum der Agenturen für Arbeit und des Jobcenters und muss daher nicht Probleme mit dem Jobcenter lösen. Man muss klar sagen, ob das Jobcenter berechtigt ist, den Leistungbezieher zu einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufzufordern, kann und ist der Rentenversicherung letztlich egal.
Grobiam 01.10.2019 | 11:38
Doch, dass Jobcenter kann und fordert zur Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente auf.
Gesetzesgrundlage dafür wäre nicht schlecht! Dann kann das jeder nachvollziehen. Ansonsten könnten ja die JC mehr oder weniger willkürlich zur Rentenantragsstellung auffordern um die Kunden zur DRV abzuschieben!
Und genau DAS tuen die Jobcenter!! Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, oder nicht, ist võllig unerheblich, in der Praxis findet dieses statt!Wie entschieden würde, wenn derartiges zum Rechtsstreit führt, ist Sache zwischen Jobcenter, Kunde und Gerichten. Mit der DRV hat das alles nur insofern zu tun, dass sie gestellte Rentenanträge bearbeitet,egal wer nun der Initiator dafür gewesen ist.
****am 01.10.2019 | 12:00
Die rechtliche Grundlage für die Verfahrensweise der JC, für Personen die u.U. voll oder teilweise Erwerbsgemindert sind, ergibt sich aus § 8 SGB 2 in Verbindung mit § 12a SGB 2.
Grundlageam 01.10.2019 | 12:24
Das ist doch Wahnsinn wenn es so etwas wirklich gibt. So ein "Zwangsantrag" würde doch schon im Antrag an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zur "Begründung des Rentenantrags" scheitern.
Grobiam 01.10.2019 | 12:43
Die rechtliche Grundlage für die Verfahrensweise der JC, für Personen die u.U. voll oder teilweise Erwerbsgemindert sind, ergibt sich aus § 8 SGB 2 in Verbindung mit § 12a SGB 2.
Das ist doch Wahnsinn wenn es so etwas wirklich gibt. So ein "Zwangsantrag" würde doch schon im Antrag an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zur "Begründung des Rentenantrags" scheitern.
Es scheitern auch nicht wenige solcher Anträge, da das Jobcenter Erwerbsminderung annimmt, nur weil die Vermittelbarkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht gegeben ist.Sind die versicherungstechnisch en Voraussetzungen für die EMR nicht erfüllt, aber die DRV schätzt das so ein, gelangt der Betreffende in der Grundsicherung. Alg 2 soll ja nachrangig gegenüber erst mal allen anderen möglichen Leistungen sein. Und wer EMR oder GruSi oder mit 63 berentet wurde, ist beim Jobcenter halt raus.
Helgeam 01.10.2019 | 13:14
Zitat von Unzuständig anzeigen
Das ist doch Wahnsinn wenn es so etwas wirklich gibt. So ein "Zwangsantrag" würde doch schon im Antrag an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zur "Begründung des Rentenantrags" scheitern.
Sie diskutieren hier ohne jegliches Fachwissen zu besitzen u.a. mit Mitarbeitern der Rentenversicherung und deren Praxiserfahrung über eine alltäglich ausgeübte Praxis der Jobcenter. Nicht nur, dass Sie sich damit im falschen Forum bewegen, sondern Ihre penetrante Besserwisserei, müsste Ihnen doch langsam selber peinlich werden. Hier in einem offenen Forum und damit anonym können Sie sich so verhalten, von Angesicht zu Angesicht hätte man Sie ausgelacht oder einfach als beratungsresistent eingestuft. Letztendlich sind es genau Leute wie Sie, die völlig unnötig Arbeitsbelastung für Behörden schaffen und die in ihrer eigentlichen Aufgabe behindern und sich nachher dann noch beschweren.
Blubb Wieder so ein sinnloser Beitrag. Frustriert von deinem Leben?
Unzuständigam 01.10.2019 | 13:07
Die rechtliche Grundlage für die Verfahrensweise der JC, für Personen die u.U. voll oder teilweise Erwerbsgemindert sind, ergibt sich aus § 8 SGB 2 in Verbindung mit § 12a SGB 2.
Das ist doch Wahnsinn wenn es so etwas wirklich gibt. So ein "Zwangsantrag" würde doch schon im Antrag an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zur "Begründung des Rentenantrags" scheitern.
Sie diskutieren hier ohne jegliches Fachwissen zu besitzen u.a. mit Mitarbeitern der Rentenversicherung und deren Praxiserfahrung über eine alltäglich ausgeübte Praxis der Jobcenter. Nicht nur, dass Sie sich damit im falschen Forum bewegen, sondern Ihre penetrante Besserwisserei, müsste Ihnen doch langsam selber peinlich werden. Hier in einem offenen Forum und damit anonym können Sie sich so verhalten, von Angesicht zu Angesicht hätte man Sie ausgelacht oder einfach als beratungsresistent eingestuft. Letztendlich sind es genau Leute wie Sie, die völlig unnötig Arbeitsbelastung für Behörden schaffen und die in ihrer eigentlichen Aufgabe behindern und sich nachher dann noch beschweren.
am 01.10.2019 | 13:23
Zitat von Helge anzeigen
Die rechtliche Grundlage für die Verfahrensweise der JC, für Personen die u.U. voll oder teilweise Erwerbsgemindert sind, ergibt sich aus § 8 SGB 2 in Verbindung mit § 12a SGB 2.
Das ist doch Wahnsinn wenn es so etwas wirklich gibt. So ein "Zwangsantrag" würde doch schon im Antrag an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen zur "Begründung des Rentenantrags" scheitern.
Sie diskutieren hier ohne jegliches Fachwissen zu besitzen u.a. mit Mitarbeitern der Rentenversicherung und deren Praxiserfahrung über eine alltäglich ausgeübte Praxis der Jobcenter. Nicht nur, dass Sie sich damit im falschen Forum bewegen, sondern Ihre penetrante Besserwisserei, müsste Ihnen doch langsam selber peinlich werden. Hier in einem offenen Forum und damit anonym können Sie sich so verhalten, von Angesicht zu Angesicht hätte man Sie ausgelacht oder einfach als beratungsresistent eingestuft. Letztendlich sind es genau Leute wie Sie, die völlig unnötig Arbeitsbelastung für Behörden schaffen und die in ihrer eigentlichen Aufgabe behindern und sich nachher dann noch beschweren.
Blubb Wieder so ein sinnloser Beitrag. Frustriert von deinem Leben?
Bist nicht eher Du unzufrieden mit Dir? Dein Beitrag lässt darauf schließen. Wer im Glashaus sitz, sollte nicht ..u.s.w.!
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Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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