Von einer Zwangsberentung kann nicht die Rede sein. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, den Rentenantrag zurückzunehmen. Auf die Umdeutung des Reha-Antrags auf einen Rentenantrag wird regelmäßig die Krankenkasse drängen, weil dann Krankengeld nicht mehr zu leisten ist.