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Experten-Antwort

Mütter Rente beantragen ist aber schon in der Rente

von Georg03.12.2023 | 09:20
710 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe eine Frage. Meine Mutter ist schon seit 8 Jahren in der Rente kann sie trotzdem noch den Antrag V0800 beantragen oder ist das mit den Renten eindringt nicht mehr möglich. Weil wenn mein Bruder geboren 1972 und ich 1979 das wäre eine kleine Renten Aufbesserung Danke schon mal für die Rück-Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg,
korrekterweise sollten die Kindererziehungszeiten im Rentenbescheid berücksichtigt sein.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

-.-am 03.12.2023 | 09:36
Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
V0800am 03.12.2023 | 10:39
Haben die schlauen Scharlatane auf TikTok und sonstwo da nichts zu gesagt? Das ist ja irgendwie typisch.
KSCam 03.12.2023 | 12:25
Ich gehe jede Wette ein, dass die Kindererziehungszeiten längst in der Rente enthalten sind. Und eine Mütterrente gibt es nicht.... Derzeit machen idiotische Veröffentlichungen die Menschen verrückt, aber die Kinder werden doch bei jedem Rentenantrag abgefragt und Ihre Mutter müsste selten naiv sein, wenn Sie beim Rentenantrag angekreuzt hätte keine Kinder gehabt zu haben. Das Kindergesetz gibt es ja erst seit über 36 Jahren. PS: dass die Kinder berücksichtigt sind sehen Sie im Versicherungsverlauf, der dem Rentenbescheid Ihrer Mutter beilag.
Du meine Güteam 03.12.2023 | 12:27
Es gibt keine "Mütterrente" !!!
Oh Mannam 03.12.2023 | 15:05
Woher kommt eigentlich diese schwachsinnige Idee mit einer so genannten „Mütterrente“ die Rente verbessern zu können? Sollten die Kinder bei damaligen Rentenantrag mit angegeben worden sein (wovon auszugehen ist), sind die zwischenzeitlich gesetzlich höheren Bewertungen der Kindererziehungszeiten (im Jargon auch „Mütterrente“ genannt) längst in der aktuellen Rente enthalten. Man muss nicht immer alles glauben, was man so hört oder liest, vor allem wenn man selber keinen blassen Schimmer von der Materie hat.
Corneliusam 04.12.2023 | 10:10
Ist doch alles schon in der Rente Ihrer Mutter drin. Die "Mütterrente 1" im Bewilligungsbescheid der Altersrente und über die "Mütterrente 2" hat sie zum 01.01.2019 einen extra Bescheid bekommen. Man muss die Dinger halt auch mal lesen ...
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