Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Lisa,
bei der sogenannten „Mütterrente“ handelt es sich nicht um eine eigenständige Rentenleistung, sondern um eine Verlängerung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren sind, von 1 Jahr auf 2 Jahre.
Wie von W*lfgang zutreffend angemerkt, sollten Sie darüber im Jahr 2014 bereits einen Bescheid erhalten haben.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Das Rentenpaket: Fragen und Antworten“ im Internet:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentenpaket_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=13
Ihr Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr richtet sich danach, ob Sie die sogenannte 35-jährige Wartezeit als notwendige Mindestversicherungszeit erfüllt haben. In der Berechnung dieser Rente werden dann auch die Entgeltpunkte aus den o.a. „verlängerten“ Kindererziehungszeiten mit berücksichtigt. Die Abschläge infolge vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wirken sich auch auf die Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten aus.
Sie kommen also mit Beginn Ihrer Altersrente in den Genuss der „verlängerten“ Kinderziehungszeiten und müssen nicht bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze warten.
Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eventuell eine Alternative für eine Altersrente.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ im Internet:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20
Ich schließe mich der Empfehlung von W*lfgang an, dass Sie im Zweifelsfall das kostenlose Beratungsangebot in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle nutzen sollten. Diese finden Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
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