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Experten-Antwort

Mütterrente

von lisa27.02.2017 | 21:51
1174 Ansichten
2 Antworten

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Ich möchte nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen mit Abschlägen.Bekomme ich dann auch mit 63 die Mütterrente oder muss ich bis 65 +10 Monate warten, sprich Regelrente ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2017 | 10:08

Guten Tag Lisa,

bei der sogenannten „Mütterrente“ handelt es sich nicht um eine eigenständige Rentenleistung, sondern um eine Verlängerung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren sind, von 1 Jahr auf 2 Jahre.

Wie von W*lfgang zutreffend angemerkt, sollten Sie darüber im Jahr 2014 bereits einen Bescheid erhalten haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Das Rentenpaket: Fragen und Antworten“ im Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rentenpaket_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Ihr Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr richtet sich danach, ob Sie die sogenannte 35-jährige Wartezeit als notwendige Mindestversicherungszeit erfüllt haben. In der Berechnung dieser Rente werden dann auch die Entgeltpunkte aus den o.a. „verlängerten“ Kindererziehungszeiten mit berücksichtigt. Die Abschläge infolge vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wirken sich auch auf die Entgeltpunkte aus den Kindererziehungszeiten aus.

Sie kommen also mit Beginn Ihrer Altersrente in den Genuss der „verlängerten“ Kinderziehungszeiten und müssen nicht bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze warten.

Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eventuell eine Alternative für eine Altersrente.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ im Internet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20

Ich schließe mich der Empfehlung von W*lfgang an, dass Sie im Zweifelsfall das kostenlose Beratungsangebot in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle nutzen sollten. Diese finden Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

1 Antworten

W*lfgangam 27.02.2017 | 22:31
Hallo lisa, wenn Sie bereits mit 63 einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte haben, ist die 'Mütterrente' da bereits drin. Die bisherigen Erziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder sind von 1 Jahr Beitragszeit auf 2 Jahre automatisch verlängert worden - dafür müssen Sie nichts extra machen, einen Bescheid über die Verlängerung der Erziehungszeiten haben Sie dazu bereits in 2014/15 erhalten und in jeder Renteninformation seitdem sind die zusätzlichen Werte/Mütterrente eingebaut. Natürlich hat die Altersrente ab 63 einen Abschlag, auch für die Erziehungszeiten, auch für alle Rentenzeiten. Die Entscheidung für die vorgezogene Altersrente mit Abschlag treffen Sie selbst. Und, ohne weiteres adäquates Einkommen ab 63 ist es die beste Entscheidung mit 63 in die Altersrente zu gehen ...einen Aufschub der Rente bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn/Regelaltersrente rechnet sich nicht. Wenn Sie sich unsicher in den Auswirkungen sind, fragen Sie in der nächsten Beratungsstelle nach, die machen Ihnen Probeberechnungen und und erklären auch alles weitere Drumherum. Gruß w.
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