Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Adela,
die Mütterrente (oder besser die rentenmäßige Gutschrift von Kindererziehungszeiten) ist mit der Kindererziehung in Deutschland verbunden. Die heutige Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Nach Ihren Angaben haben Sie Ihre Tochter bis zum 6. Lebensjahr im Ausland (Rumänien) erzogen. Somit werden für diese Zeiten keine Kinderjahre in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt. Sie bekommen lediglich Kinderberücksichtigungszeiten ab Zuzug bis zum 10. Lebensjahr angerechnet. Aber diese Kinderberücksichtigungszeiten ab dem 6. Lebensjahr sind für die sog. Mütterrente uninteressant. Für die sog. Mütterrente wird auf die Erziehung während der ersten 24 Lebensmonate abgestellt. Und diese Erziehungsjahre waren bei Ihnen im Ausland. Daher keine Berücksichtigung in Deutschland.
Ausnahmen der Auslanderziehung gibt es lediglich für anerkannte Vertriebene, anerkannte Spätaussiedler und einige wenige andere Konstellationen (zB Grenzgänger)
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