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Experten-Antwort

Mütterrente ?

von Harissa11.11.2015 | 22:16
1272 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin deutsche Staatsangehörige,lebe aber seit über 4o Jahren im Ausland und habe dort auch 3 Kinder zur Welt gebracht,alle vor 1980.Ich bin jetzt im Rentenalter,habe ich auch Anspruch auf Mütterrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harissa,

der Begriff "Mütterrente" bezeichnet nicht eine eigene Rentenart, sondern steht sozusagen als "politisches Schlagwort" für eine erweiterte Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten für die Erziehung von Kindern.

Vor Einführung der "Mütterrente" wurden für Zeiten der Kindererziehung vor dem 01.01.1992 1 Jahr mit Kindererziehungszeiten anerkannt. Durch die Regelungen zur "Mütterrente" wurde dieses rückwirkend auf 2 Jahre erhöht.

Grundvoraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anrechnung von Kndererziehungszeiten vorliegen.

Eine Voraussetzung fordert, dass die Kinder grds. in der Bundesrepublik Deutschland erzogen wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen reicht auch die Erziehung im Ausland (insbesondere bei Erziehung in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat) für eine Anrechnung aus.

Ob es bei Ihnen zur Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung kommen kann, können Sie im Rahmen einer Kontenklärung feststellen lassen.

Ob für Sie also die Regeln über die "Mütterrente" anzuwenden sind, hängt somit in erster Linie davon ab, ob Ihnen grds. Zeiten der Kindererziehung anzurechnen sind.

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2 Antworten

Regentropfenam 12.11.2015 | 07:55
eher nein, Kindererziehung betrifft die Erziehung der Kinder in den ersten beiden Lebensjahren in Deutschland. Wurde bei Ihnen bereits das Versicherungskonto in Deutschland geklärt ? Wenn ja und die Kindererziehung wurde dort nicht als rentenrechtliche Zeit anerkannt bzw. wurde abgelehnt wurde gibt es auch für das 2. Jahr Kindererziehung keine Leistung aus Deutschland. Wurde noch keine Kontenklärung durchgeführt- einfach Antrag stellen und Sonderregelungen damit überprüfen lassen.
Harissaam 14.11.2015 | 13:25
Vielen Dank !
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