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Experten-Antwort

Mütterrente

von xy15.09.2014 | 13:50
984 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgendes Problem: Die KEZ wurden vom 1. bis zum 12. Monat mir gutgeschrieben aufgrund von gemeinsamer Erklärung. (Ehemann) Ich bekomme auch bereits Rente. Ab dem 13.Monat sind die BÜZ bei meiner Ehefrau anerkannt, da Sie die Kinder tatsächlich ab diesem Zeitpunkt erzogen hat. Sie erhält noch keine Rente. Frage: Wer erhält die Mütterrente? Ich (Ehemann) weil die Kinder im 12. Monat von mir erzogen wurden, oder meine Ehefrau, da Sie die Kinder tatsächlich ab dem 13. Monat erzogen hat?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo xy,

besteht ein Anspruch auf Rente, in denen KEZ für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden, erhält derjenige die "Mütterrente", der die Kinder im 12. Kalendermonat nach Geburt erzogen hat. Da durch gemeinsame Erklärung die KEZ auf Sie übertragen wurden, erhalten sie die "Väterrrente", eine Anrechnung der Monate 13 - 24 bei Ihrer Frau erfolgt nicht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo xy,

besteht ein Anspruch auf Rente, in denen KEZ für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt wurden, erhält derjenige die "Mütterrente", der die Kinder im 12. Kalendermonat nach Geburt erzogen hat. Da durch gemeinsame Erklärung die KEZ auf Sie übertragen wurden, erhalten sie die "Väterrrente", eine Anrechnung der Monate 13 - 24 bei Ihrer Frau erfolgt nicht.

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1 Antworten

=//=am 15.09.2014 | 16:38
Maßgebend ist, wer die KEZ im 12. KM angerechnet bekommen hat. Diese Person erhält auch den Zuschlag.
Deutsche Rentenversicherung
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