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Experten-Antwort

Mütterrente

von herbertus14.07.2014 | 12:43
884 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Meine geschiedene Frau bekommt aufgrund unserer 2 Kinder die vor 1992 geboren sind, jetz höhere Punkte zu Rente da sie auch im 2. Jahr nach Geburt der jeweiligen Kinder nicht gearbeitet hat. Diese Zeit liegt in der Ehezeit. Somit müsste doch der Versorgungsausgleich auch neu berechnet werden. Jetzt sagte mir ein Bekannter dass ich dafür bei Ihnen einen Antrag stellen muss, ein anderer Bekannter das ich über das Familiengericht den Fall nochmal komplett neu aufrollen müsste und ich dann wieder einen teuren Anwalt bräuchte. Ein anderer erzählte dass bei so vielen Fällen, die dies beträfe, die Familiengerichte vielleicht irgendeine Form von Sonderabwicklung vornehmen würden. Fakt wäre aber dass falls ich, wo auch immer, keinen Antrag stellen meine Ex Frau die vollen Zuschläge für die Kinder bekäme und das nicht mit meinem Versorgungsausgleich verrechnet würde. Liebe Experten wie müsste ich nun genau vorgehen, und was würde mich die ganze Sache monetär kosten ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo herbertus,

sofern sich zumindest ein während der Ehezeit erworbenes Anrecht wesentlich geändert hat, kann beim Familiengericht eine Abänderungen des Versorgungsausgleichs beantragt werden. Das Familiengericht prüft, ob die Änderung wesentlich ist (= bei 2 Kindern wahrscheinlich schon), und entscheidet dann über die Abänderung.

Ob Sie hierfür einen Anwalt brauchen und was das Verfahren kostet, kann ich Ihnen leider nicht sagen.

Sollten Sie noch nach dem alten Recht zum Versorgungsausgleich (= Recht bis zum 31.8.2009) geschieden worden sein, dann sollten Sie noch folgendes beachten:

Es werden nicht nur die Rentenanrechte, sondern alle Anrechte der Erstentscheidung neu berechnet und nach dem neuen Recht ausgeglichen. Dies kann u. U. zu dem Ergebnis führen, dass Sie in der Summe weniger als bisher bekommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 14.07.2014 | 19:06
Hallo herbertus, schauen Sie sich dazu auch diese Beiträge an: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… (24.06.2014, 14:14, von Papa) Über die 'Forensuche' (links oben über den Beiträgen, das Feld mit der Lupe) finden Sie weitere Fragen/Antworten zu diesem Thema über Stichworte "Versorgungsausgleich Mütterrente". Gruß w.
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