Hallo Sabine,
in der Tat ist es so, dass das Rentenpakte und mithin die „Mütterrente“ bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, es tritt aber erst nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Im übrigen weisen die Rentenversicherungsträger darauf hin, dass die Umsetzung die ganze zweite Jahreshälfte 2014 andauern kann.
Der Hinweis auf den monatlichen Betrag aus den persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung ist notwendig z.B. wegen § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V zur Prüfung, bei den Krankenkassen, ob dort aufgrund des Gesamteinkommens eine Familienversicherung möglich ist.