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Experten-Antwort

Mütterrente

von Schwer Hans-Jochen30.06.2014 | 13:10
1148 Ansichten
3 Antworten

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Eine Mutter hat vor 1992 zwei Kinder geboren, wovon eines im Babyalter verstorben ist. Frage: Wird dieses Kind bei der Mütterrente mit einem Beitragsjahr mit gezählt oder müssen für jedes Kind eine bestimmte Zahl an Erziehungsjahren erbracht werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2014 | 15:19

Folgende Fallgestaltungen sind zu unterscheiden:

1. Bestand am 30.06.2014 Anspruch auf eine Rente, wird gem. § 307d SGB VI ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für ein vor dem 01.01.1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn

- in der Rente eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde und

- kein Anspruch auf Kindererziehungsleistung besteht.

Wurde für den 12. Kalendermonat eine Kindererziehungszeit berücksichtigt, wird diese Zeit auch entsprechend verlängert.

2. Für die Versicherten, die ab dem 01.07.2014 erstmalig in Rente gehen, wird die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder grundsätzlich um bis zu zwölf Kalendermonate verlängert. Ist jedoch das Kind bereits nach wenigen Monaten verstorben, kann eine Kindererziehungszeit nur bis zu diesem Zeitpunkt angerechnet werden. Eine Verlängerung der Kindererziehungszeit ist dann auch nicht für den 13. bis 24. Kalendermonat rechtlich zulässig.

2 Antworten

Nachfrageram 30.06.2014 | 13:27
Grundsätzlich wurd das zweite Jahr KEZ nur dann bewilligt, wenn im zwölften Monat der ersten KEZ-Jahres ein KEZ-Anspruch bestanden hat. Wenn das Kind also z.B. im 5 oder 6 Lebensmonat verstorben ist, gibt es keine Neuberechnung.
Schadeam 30.06.2014 | 14:31
Es gibt eine denkbare Konstellation in dem diese Mutter eine Erhöhung bekommt: Ist sie vor 1920 geboren, so fällt sie unter das Kindererziehungsleistungsgesetz. Hierbei kam es nur darauf an, dass ein Kind tatsächlich geboren wurde, also erhält sie heute die Kindererziehungsleistung und ab morgen die 26,61 mehr.....selbst wenn dieses Baby mit 1 oder 2 Tagen gestorben ist.... Alle anderen Bestandsrentnerinnen erhalten den Zuschlag für jedes Kind, das im 12. Monat von Ihnen erzogen wurde. Da muss das Kind im zumindest ein Jahr gelebt haben. Frauen, die noch nicht in Rente sind müssen das Kind vom 13. bis 24. Monat erzogen haben um das 2. Jahr komplett zu bekommen. :)
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