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Experten-Antwort

Mütterrente

von Sarah28.05.2014 | 17:33
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10 Antworten

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Hallo hat meine Mutter Anspruch auf Mütterrente? Sie ist im Rentenalter und hat 3 Kinder! Sie hat aber noch nie gearbeitet, war nur Hausfrau und Mutter! Wie viel Mütterrente erhält sie monatlich bei 3 Kindern?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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9 Antworten

Kirstenam 28.05.2014 | 18:03
Ja, es wurde auch Zeit. Jedes Kind 2 EGP, bei Ihrer Mutter ca. 150 Euro Netto im Monat. Schönen Vatertag, ohne die gibts auch keine Mütterrente. Ein kleiner Scherz nebenbei.
Konrad Schießlam 28.05.2014 | 19:20
Nunmehr 6 EP. in West ab 1.7.2014 a/28,61 Brutto 171,66 - 17,60 Kr.PflV. Euro 154,06 Konto Gutschrift. Frdl. Gruß
icham 28.05.2014 | 21:03
Hallo, abweichend von Konrad möchte ich feststellen, dass es nicht ganz 6 Entgeltpunkte werden. Sehr genau gerechnet sieht es folgendermaßen aus: 1. Pro Kind gibt es 24 Kalendermonate mit Kindererziehungszeiten ab dem 01.07.2014. Bis 30.06.2014 waren es nur 12 Kalendermonate. (Änderung des § 249 SGB VI). 2. Nach § 70 Absatz 2 SGB VI gibt es pro Kalendermonat Kindererzeihung 0,0833 Entgeltpunkte. 3. Macht somit pro Kind 24 mal 0,0833 = 1,9992 Entgeltpunkte. 4. Bei drei Kindern kommen wir somit auf 3 mal 1,9992 = 5,9976 Entgeltpunkte. 5. Sofern die Kinder in den alten Bundesländern erzogen wurden, so ist jeder Entgeltpunkt 28,61 Euro wert. 6. Es ergibt sich somit eine Bruttorente von 171,59 Euro. 7. Sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, werden 8,2 % für die KV und 2,05 % für die PV abgezogen: 171,59 - 14,07 -3,52 = genau 154,00 Euro für 3 Kinder. Das sind dann zwar nur die berühmten "Peanuts" von 6 Cent im Monat, aber nicht das die RV- Träger demnächst mit Widersprüchen überhäuft werden, weil angeblich die Rente zu niedrig berechnet wurde. Anders sieht es bei denen aus, die bereits eine Rente haben. Hier wird nach § 307 d Absatz 2 in der neuen Fassung ein „ganzer“ Entgeltpunkt pro Kind als Zuschlag gezahlt, wenn das Kind im 12. Kalendermonat erzogen wurde. Für diejenigen die weitere Konstellationen rechnen möchten: Wurden die Kinder in den neuen Bundesländern / der ehemaligen DDR erzogen, so ist ein Entgeltpunkt (Ost) 26,39 Euro wert. ich
KSCam 28.05.2014 | 20:35
Und ganz wichtig! Falls sie noch keine Rente bekommt muss der Rentenantrag gestellt werden - und das bis spätestens Ende September um ab 01.07.14 die Rente zu bekommen.
Saraham 28.05.2014 | 21:11
Vielen Dank für all eure Antworten! ;-) Schönen Vatertag euch allen Vätern (morgen)! Ohne euch gebe es keine Mütterrente hat hier jemand geschrieben :-D Ist wahr ;-)
Konrad Schießlam 29.05.2014 | 05:57
Zitat von ich anzeigenausblenden
Nunmehr 6 EP. in West ab 1.7.2014 a/28,61 Brutto 171,66 - 17,60 Kr.PflV. Euro 154,06 Konto Gutschrift. Frdl. Gruß
Hallo, abweichend von Konrad möchte ich feststellen, dass es nicht ganz 6 Entgeltpunkte werden. Sehr genau gerechnet sieht es folgendermaßen aus: 1. Pro Kind gibt es 24 Kalendermonate mit Kindererziehungszeiten ab dem 01.07.2014. Bis 30.06.2014 waren es nur 12 Kalendermonate. (Änderung des § 249 SGB VI). 2. Nach § 70 Absatz 2 SGB VI gibt es pro Kalendermonat Kindererzeihung 0,0833 Entgeltpunkte. 3. Macht somit pro Kind 24 mal 0,0833 = 1,9992 Entgeltpunkte. 4. Bei drei Kindern kommen wir somit auf 3 mal 1,9992 = 5,9976 Entgeltpunkte. 5. Sofern die Kinder in den alten Bundesländern erzogen wurden, so ist jeder Entgeltpunkt 28,61 Euro wert. 6. Es ergibt sich somit eine Bruttorente von 171,59 Euro. 7. Sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, werden 8,2 % für die KV und 2,05 % für die PV abgezogen: 171,59 - 14,07 -3,52 = genau 154,00 Euro für 3 Kinder. Das sind dann zwar nur die berühmten "Peanuts" von 6 Cent im Monat, aber nicht das die RV- Träger demnächst mit Widersprüchen überhäuft werden, weil angeblich die Rente zu niedrig berechnet wurde. Anders sieht es bei denen aus, die bereits eine Rente haben. Hier wird nach § 307 d Absatz 2 in der neuen Fassung ein „ganzer“ Entgeltpunkt pro Kind als Zuschlag gezahlt, wenn das Kind im 12. Kalendermonat erzogen wurde. Für diejenigen die weitere Konstellationen rechnen möchten: Wurden die Kinder in den neuen Bundesländern / der ehemaligen DDR erzogen, so ist ein Entgeltpunkt (Ost) 26,39 Euro wert. ich
Wenn auch klein, klein, nochmals mein Hinweis, es wird ein EP. auch für Mütter die bisher noch keine Rente, hatten berechnet Es bleibt dabei: West 28,61, Ost. Ganz nebenbei, es wird ja fast überall erklärt, für Geburten nach 1992 gibt es 3 Punkte,in Wirklichkeit aber für Geburten " AB 1992" oder war dies ein Geburtenfreies Jahr ? MfG.
icham 29.05.2014 | 09:33
Hallo Konrad, nein, auch bei Geburten ab 1992 sind es "nur" 2,9988 Entgeltpunkte (§ 56 und § 70 Abs. 2 SGB VI). Woher beziehen Sie die Aussage " auch bei "Neurentnern" wird es 1 ganzer EP " ? Im Gesetzesentwurf ist dies nicht zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800909.pdf Aber wie angemerkt, es sind die berühmten Peanuts. ich
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