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Experten-Antwort

Mütterrente

von Paule20.05.2014 | 11:35
988 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau Jahrgang 1954 hat 2 Kinder vor 1992 geboren. Inklusive der Zurechnungszeiten für die Kinder hat Sie 53 Monate anrechenbare Zeiten. Frage: würde nach dem neuen Recht sich die Anrechnungszeiten auch erhöhen und somit eine Rentenberechtigung entstehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2014 | 12:33

Um einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu erhalten, benötigt Ihre Frau eine Wartezeit von 60 Monaten. Zu dieser Wartezeit zählen allerdings nur Beitragszeiten (auch Kindererziehungszeiten) und Ersatzzeiten. Nicht aber Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten. Für vor 1992 geborene Kinder werden bislang bei durchgehender Erziehung pro Kind 12 Monate als Beitragszeit berücksichtigt, nach der geplanten Rechtsänderung ab 01.07.2014 erhöht sich diese Zahl auf 24 Monate. Ihre Frau würde daher ab In-Kraft-Treten der Neuregelung maximal 48 Monate Beitragszeiten für ihre Kinder erhalten. Falls sie keine weiteren Beitragszeiten zurückgelegt hat, wäre der Rentenanspruch damit noch immer nicht erfüllt. Sobald das geplante Gesetz in Kraft getreten ist, werden Rentenauskünfte ausschließlich nach neuem Recht erteilt. Sie können dann der Rentenauskunft entnehmen, ob ein Rentenanspruch besteht bzw. welche Wartezeitmonate noch fehlen.

2 Antworten

Pauleam 20.05.2014 | 15:38
Meine Frau hat 29 Monate Beitragszeiten plus 48 Monate Kindererziehungszeiten, Ihren Ausführungen zufolge, nach dem neuen Gesetz ab 1.07.2014. Das reicht dann für eine kleine Rente also alles gut. Danke für die erfreuliche Nachricht.
W*lfgangam 20.05.2014 | 20:18
Hallo Paule, vereinbaren Sie trotzdem vor dem 01.07. eine Termin in der nächsten Beratungsstelle für die Regelaltersrente - auch wenn Sie den 'schriftlichen' Antragstermin erst nach dem 01.07. bekommen, ist mit der 'mündlichen' Antragsstellung heute/morgen die Frist zum 01.07. gewahrt. Niemand kennt hier den Versicherungsverlauf/die tatsächlichen Beitragszeiten genau - sicher ist sicher. Gruß w.
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