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Experten-Antwort

Mütterrente

von Cicero16.04.2019 | 12:56
319 Ansichten
2 Antworten

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Hallo an die Experten, hier meine Frage: Meine Schwiegermutter ist Italienerin, verheiratet und hat in Italien drei Kinder geboren (1970,1974 und 1980). Die Familie kam vor 33 Jahren nach Deutschland und die Kinder wurden hier groß, gingen zur Schule etc.. Meine Schwiegermutter war immer Hausfrau und hatte nicht die Möglichkeit eine Rente zu erhalten, hätte sie Aufgrund der Erziehungszeiten Anspruch auf eine Minirente? Viele Grüße und vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cicero,

bei Geburten vor dem 1.1.1992 werden nach der derzeitigen Rechtslage bei Erfüllung der Voraussetzungen (= unter anderem Erziehung in Deutschland) die ersten 30 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeiten anerkannt.

Da Ihre Schwiegermutter aber nach Ihren Angaben erst 1986 (= vor 33 Jahren) nach Deutschland gekommen ist, waren zu diesem Zeitpunkt bei allen 3 Kindern die 30 Kalendermonate bereits abgelaufen, so dass in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung keine Kindererziehungszeiten anerkannt werden können und daher kein Rentenanspruch in Deutschland besteht.

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1 Antworten

senf-dazuam 16.04.2019 | 13:02
Vor 33 Jahren war das jüngste Kind mit 6 Jahren schon zu alt für eine Kindererziehungszeit. Das wird schwierig werden, einen Rentenanspruch auf diese Kindererziehung zu stützen ... Da bleibt nur die Möglichkeit, dass das italienische Rentensystem ähnliche Zeiten bietet und darüber ein Anspruch gegeben sein kann.
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