Hallo Cicero,
bei Geburten vor dem 1.1.1992 werden nach der derzeitigen Rechtslage bei Erfüllung der Voraussetzungen (= unter anderem Erziehung in Deutschland) die ersten 30 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeiten anerkannt.
Da Ihre Schwiegermutter aber nach Ihren Angaben erst 1986 (= vor 33 Jahren) nach Deutschland gekommen ist, waren zu diesem Zeitpunkt bei allen 3 Kindern die 30 Kalendermonate bereits abgelaufen, so dass in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung keine Kindererziehungszeiten anerkannt werden können und daher kein Rentenanspruch in Deutschland besteht.