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Mütterrente

von Eigener08.06.2019 | 06:03
90 Ansichten
2 Antworten

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Meine Großmutter väterlicherseits hat drei Kinder zur Welt gebracht und 2 großgezogen. Das dritte Kind, ein Mädchen, lebte nur 3 Tage(Tiefflieger) und musste auf der Flucht aus Ostpreußen am Wegesrand zurückgelassen werden. Nun ist es so, das Oma aber nur 2 Kinder bei der Mütterrente berücksichtigt werden, das kleine Mädchen aber nicht. Ist das etwa rechtens? Hat die Kleine rentenrechtlich nie gelebt? Das kann doch nicht richtig sein. Oder?

2 Antworten

W°lfgangam 09.06.2019 | 19:17
Hallo Eigener, genau 3 Tage - renten- wie tatsächlich rechtlich, mit folgend möglichen Anrechnungen dafür in der DRV. Aber das haben Sie ja in einem anderem Beitrag bereits genannt bekommen, welche Folgewirkungen das im Rentenkonto hat - welche Möglichkeiten für eine 'nur' Mütterrente' bestand/noch besteht ...oder bereits im Rahmen einer laufenden Rente 'verwurstet' worden ist. → Erziehung bis Tag X wird seitens Gesetzgeber mit Rentenzeiten honoriert, nicht (hier) die schlichte Lebendgeburt. Gruß w.
-am 11.06.2019 | 07:51
Hallo Eigner, die Mütterrente gibt es für die Erziehung eines Kindes in der Zeit vom 13. bis 30. Kalendermonat nach der Geburt. Sie ist also quasi eine Vergütung für die Erziehungsleistung. Da Ihre Großmutter das dritte Kind in dem genannten Zeitraum infolge des Todes nicht mehr erzogen hat / nicht mehr erziehen konnte, kann sie auch keine Mütterrente für dieses Kind erhalten.
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