Hallo Sohn,
Ihre Frage wurde bereits umfassend und richtig beantwortet. Ich hoffe, die Diskussion zuletzt hat Sie nicht verwirrt. Vielleicht nochmal eine kleine Zusammenfassung:
Ihre Mutter hat Anspruch auf die Kindererziehungszeiten für 2 Kinder.
Wenn Ihre Mutter von der DRV nicht auf die Mütterrente hingewiesen wurde, kann sie einen Rentenanspruch erwerben, der jedoch frühestens für die Zeit ab 1/2016 ausgezahlt wird. Dafür müsste sie noch ca. 1000 EUR einzahlen. Es ist günstiger, wenn sie die Rente ausdrücklich erst ab 1/2016 beantragt.
Wenn Ihre Mutter von der DRV auf die Mütterrente hingewiesen wurde, hat sie auch eine Anspruch auf Altersrente. Die Rente würde jedoch nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Antragsmonat. Außerdem müsste sie keine Beiträge mehr einzahlen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die DRV Ihre Mutter informiert hat, beantragen Sie die Rente zunächst mal ab 1/2016. Die DRV wird den Anspruch prüfen.