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Experten-Antwort

Mütterrente

von Carmel05.03.2021 | 17:46
73 Ansichten
5 Antworten
Meine Mutter ist vor 20Jahren in Rente gegangen. Sie bekommt für ihre 3 leiblichen Kindern die Mütterrente. Mein Vater hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Beim durchgehen der Unterlagen habe ich festgestellt das für dieses Kind keine Rente geflossen ist. Ich muss dazusagen das Kind ist in Italien geboren und mit 3,3jahren nach Deutschland gekommen. Mein Mutter bekommt nun für 5Jahre rückwirkend die Mütterrente. Was ist mit den anderen 15Jahren? Wie sollen wir beweisen das meine Eltern damals falsch beraten wurden. Es hieß es gibt keinen Anspruch da nicht hier geboren.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2021 | 09:37

Hallo Carmel,

den bisherigen Antworten ist nichts mehr hinzuzufügen.

4 Antworten

Nur kurzam 05.03.2021 | 19:09
Kindererziehungszeiten in der Deutschen Rente bedürfen auch der Erziehung in Deutschland. Da das Kind älter als 3 Jahre war, als es nach Deutschland kam, sind zu Recht keine Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Die sogenannte „Mütterrente“ gibt es seit dem 01.07.2014. Wieso sollte Ihre Mutter dann 20 Jahre rückwirkend die Mütterrente erhalten? Ihre Gier scheint die Realität auszublenden.
am 05.03.2021 | 19:10
Carmel oder doch eher Kamel?
W°lfgangam 05.03.2021 | 19:11
Hallo Carmel. Ihre Mutter/Vater wurde nicht falsch beraten. Für das (Stief-)Kind des Vaters kann es keine 'Mütterrente' geben. Hier ist die Erziehungszeit _ab Geburt_, wofür inzwischen 2,5 Jahre Pflichtbeitragszeit anzurechnen sind, nicht bei Mutter anzurechnen/hat das Kind ja nicht 'erzogen', da das Kind erst später in den Haushalt der Eltern aufgenommen worden ist. Zudem wird die leibliche Mutter bis dahin das Kind 'erzogen' haben, ist für Ihre Frage aber völlig unbedeutend. Sie/Ihre Mutter, profitieren nur von Erziehungszeiten/Mütterrente, wenn SIE selbst Kinder (auch Stiefkinder) in den ersten 2,5 Jahren erzogen haben. Ihre Mutter könnte höchstens noch die 'Berücksichtigungszeit' wg. Kindererziehung ab Alter 3,3 Jahre bis zum 10. Lbj. dieses (Stief-)Kindes erhalten - grundsätzlich eine 'wertlose' Zeit, nur zählbar als Zeitwert für die jeweiligen Rentenarten, aber auch im Detail als 'lückenschließende Zeit' vielleicht für eine kleine Rentenerhöhung nutzbar. Wenn das bei damaligem Rentenantrag/vor 20 Jahren, noch nicht angegeben worden ist, können Sie/Ihre Mutter das immer noch im Rahmen eines 'Überprüfungsantrags' zu lfd. Rente geltend machen. Ob was bei rauskommt ...? Gruß w.
KSCam 05.03.2021 | 19:51
Eine falsche Beratung hat in so einem Fall - ein Kind kommt erst nach dem 3. Geburtstag nach Deutschland - gewiss nicht vorgelegen haben. Denn wenn sich die Dame irgendwo bei der DRV erkundigt hat hat ihr sicherlich kein DRV Berater diesbezüglich was falsches gesagt. Für in Italien oder sonst im Ausland geborene/erzogene Kinder gibts in D keine Kindererziehungszeiten.
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