Hallo Sille,
die Mütterrente gibt es so als Begrifflichkeit eher nicht.
Mit der sog. Mütterrente sind die in der Rentenversicherung berücksichtigungsfähgen Kinderjahre (für vor 1992 geborene Kinder) erhöht worden.
Diese Kinderjahre finden Sie in Ihrem Versicherungsverlauf.
Sollten Sie bereits Rentnerin gewesen sein, dann haben Sie einen Zuschlag an Entgeltpunkten für vor 1992 geborene und erzogene Kinder bekommen. Also quasi eine "Sonderrentenerhöhung" in Mitte 2014 (sog. Mütterrente I) und Anfang 2019 (sog Mütterrente II).
In Neurentenbescheiden wird die sog. Mütterrente nicht ausgewiesen, da lediglich zusätzliche Kinderjahre angerechnet werden und diese dann über die reguläre Rentenberechnung zu einer Rentensteigerung führen.
Es wird allerdings im Rentenbescheid ausgewiesen, welcher Anteil auf Kinderzeiten entfällt (hier sind dann alle Kinderzeiten -vor und nach nach 1992 geborene Kinder- zusammengefasst)