Hallo Elisabeth,
W*lfgang hat in seinem ersten Beitrag bereits zutreffend erklärt, dass es sich bei der sogenannten Mütterrente um keine neue Rentenart handelt, sondern lediglich eine Erhöhung der Rente stattgefunden hat, die wie jede andere Erhöhung der Rente zu behandeln ist.
Insofern ist eine Anrechnung bei allen anderen Leistungen, die einkommensabhängig gewährt werden, zu prüfen.