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Experten-Antwort

Mütterrente auch wenn man später verbeamtet wird?

von Danaida06.02.2019 | 11:55
538 Ansichten
7 Antworten

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Ich habe während meines Studiums drei Kinder geboren. Erst später, als die Kinder bereits schulfähig waren, habe ich meine Ausbildung beendet und wurde verbeamtet. Erhalte ich Mütterrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der "Mütterrente" handelt es sich nicht um eine Rentenart, sondern um rentenrechtliche Zeiten (Kindererziehungszeiten). Für vor 1992 geborene Kinder sind seit 01.01.2019 maximal 30 Monate pro Kind anrechenbar. Diese Zeiten müssen rückwirkend beantragt werden. Im Kontenklärungsverfahren wird dann geprüft, inwieweit Sie Anspruch auf diese Zeiten haben und diese bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

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6 Antworten

Daumen hocham 06.02.2019 | 12:22
Selbst wenn Sie keinen sonstigen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, allein wegen der Erziehung der 3 Kinder erhalten Sie -wenn das entsprechende Lebensalter erreicht ist- zumindest eine Regelaltersrente. Rentenbeginn? Einfach Ihr Geburtsdatum beim Rentenbeginnrechner auf der rechten Seite eingeben. Inwieweit Ihre Rente ggf. auf die Pension -nicht umgekehrt- angerechnet wird, erfahren Sie bei Ihrem Dienstherren. Ich empfehle Ihnen: Machen Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle der DRV aus und schnappen sich die Geburtsurkunden Ihrer Kinder, Ihr Abiturzeugnis, Nachweis über Dauer des Studiums (Beginn und Ende) Semesterbescheinigungen, Studienbuch, sonstige Versicherungsunterlagen Pass oder Per.Ausweis und beantragen eine sogenannte Kontenklärung
Cosimaam 06.02.2019 | 12:14
Ja, wenn Sie Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. Die Mütterrente ist aber keine gesonderte Rentenart, sondern lediglich eine Rentenerhöhung.
Danaidaam 06.02.2019 | 12:30
Danke, das habe ich bereits in Angriff genommen
chiam 06.02.2019 | 23:25
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hier sind aber doch die Kinder älter als der Beamtenstatus. Daher kein Ausschluß (aber natürlich im allgemeinen Anrechnung der Rente auf das Ruhegehalt). Es könnte höchstens sein, daß die 7,5 bis 9 Jahre nicht ganz in die Zeit bis zur Verbeamtung „hineinpassen“.
W*lfgangam 06.02.2019 | 22:34
Hallo Danaida, NEIN. Auch bei BeamtInnen werden Erziehungszeiten inzwischen 'Systemgerecht' angerechnet, womit eine gleichzeitige Anrechnung in der DRV ausgeschlossen ist. Egal, ob Sie damit in der Versorgung profitieren oder nicht, die DRV ist da außen vor – wurde 2014 korrigiert/bis dahin wurden bei BeamtInnen tatsächlich/vorübergehend Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Gruß w.
W*lfgangam 07.02.2019 | 21:41
Auch bei BeamtInnen werden Erziehungszeiten inzwischen 'Systemgerecht' angerechnet, womit eine gleichzeitige Anrechnung in der DRV ausgeschlossen ist.
Hier sind aber doch die Kinder älter als der Beamtenstatus. Daher kein Ausschluß (aber natürlich im allgemeinen Anrechnung der Rente auf das Ruhegehalt). Es könnte höchstens sein, daß die 7,5 bis 9 Jahre nicht ganz in die Zeit bis zur Verbeamtung „hineinpassen“.
*Asche auf mein Haupt ...natürlich ist die Zeit entscheidend/der versicherungsfreie Zeitraum/Beamtin, der erst _dann_ eine Anrechnung der KEZ/BÜZ nicht mehr möglich ist. Bis dahin eben Pflichtbeitragzeit/Berücksichtigungszeit + *Mütterrente* ...sofern die Beamten-Versorgung nicht den zu hohen Rentenbetrag neben der Versorgung 'absaugt' ;) Gruß w.
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