Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei der Umsetzung der von Ihnen genannten Abänderung des Versorgungsausgleichs aufgrund der ersten Verlängerung der Kindererziehungszeiten wurden in Ihrem Versicherungskonto keine Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Die Deutsche Rentenversicherung hat lediglich die vom Familiengericht entschiedene Änderung des Versorgungsausgleiches umgesetzt. Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 01.01.2019 werden Ihrem Versicherungskonto nicht automatisch zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehung gutgeschrieben. Wie bereits beim vorigen Mal ist ein entsprechendes Verfahren zur Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht erforderlich.
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