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Experten-Antwort

Mütterrente die 2 te.

von Mutter215.12.2018 | 11:51
110 Ansichten
8 Antworten

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Legende: Geschieden, zwei Kinder geb. v. d. Jahr 1992. Nach der ersten Einführung d. Mütterrente wurde von mir die nachträgliche Änderung d. Versorgungsausgleich beantragt und durch mein zuständiges Fam. Gericht auch durchgeführt. Nunmehr erfolgt eine zweite gesetzl. Änderung d. Mütterrente. Für Geburten vor 1992 werden nunmehr 2,5 statt 2 Entgeltpunkte angerechnet. Die monatliche Rente erhöht sich dadurch pro Kind um rund 16 Euro. Frage bitte : Erhalte ich nunmehr aufgrund der bereits durchgeführten – Änderung d. Versorgungsausgleich – die anteilig 8.- Euro monatlich automatisch, oder muss erneut ein Änderung d. Vers. Ausgleich beim Fam. Gericht beantragt werden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.12.2018 | 14:42

Bei der Umsetzung der von Ihnen genannten Abänderung des Versorgungsausgleichs aufgrund der ersten Verlängerung der Kindererziehungszeiten wurden in Ihrem Versicherungskonto keine Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Die Deutsche Rentenversicherung hat lediglich die vom Familiengericht entschiedene Änderung des Versorgungsausgleiches umgesetzt. Aufgrund der gesetzlichen Änderung zum 01.01.2019 werden Ihrem Versicherungskonto nicht automatisch zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehung gutgeschrieben. Wie bereits beim vorigen Mal ist ein entsprechendes Verfahren zur Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht erforderlich.

7 Antworten

KSCam 15.12.2018 | 12:04
Die DRV kann von sich aus Entscheidungen der Familiengerichte über den VAG nicht einfach so abändern. Sie kennen vom letzten Mal den Weg zum Erfolg, genauso können Sie ab Januar 19 wieder vorgehen (und wenn es dann -gefühlt im nächsten Wahlkampf - auch noch um das letzte halbe Jahre geht, können Sie das Gericht erneut bemühen.........viel Spaß, der Richter wird ne Freude haben, er/sie hat ja sonst nichts zu tun.
Schlaubiam 15.12.2018 | 12:16
Bei zwei Kindern handelt sich sich um insges. 12 Monate Kindererziehungszeiten. Diese fallen unter den Betrag, bei dem das Gericht tätig wird...
DRVam 15.12.2018 | 15:17
Zitat von Mutter2 anzeigen
Genau andersherum! Der VAG wurde aufgrund Ihres veränderten Rentenkontos und Ihres darauf resultierenden Antrags geändert. 2019 werden je 0,5 EGPT pro vor 1992 geborenem Kind (rund 16 €) Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, was ohne einen Antrag von Ihnen keinerlei Auswirkungen auf den bestehenden VAG hat und wie man schon erläutert hat, wird dieser Wert selbst bei einem Abänderungsantrag von Ihnen aufgrund der Geringfügigkeit keine Änderung zur Folge haben und damit nur Kosten für Sie verursachen. Sollte Ihnen das Ganze immer noch nicht einleuchten, wäre es sinnvoll, sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung zu wenden.
W*lfgangam 15.12.2018 | 13:48
Hallo Mutter2, ...oder sollte Ihr Name hier doch eher Vater-Ex sein - da Sie extra eine Abänderung via Familiengericht haben vornehmen lassen, um die Auswirkungen der 'Mütterrente' Ihrem Rentenkonto wg. Versorgungsausgleich zugutekommen lassen haben? ;-) Denn, regelmäßig wird fast ausschließlich bei 'Mutter' die Neuregelung automatisch ins Rentenkonto eingebaut, ohne Gerichtsverfahren. Beachten Sie den Hinweis von @Schlaubi > Bei zwei Kindern handelt sich sich um insges. 12 Monate Kindererziehungszeiten. Diese fallen unter den Betrag, bei dem das Gericht tätig wird... mit der Ergänzung: Natürlich wird das Familiengericht 'tätig' /@Mutter2 stellt Antrag /Gebührenbescheid folgt /alles wird wieder neu gerechnet. Erst dann ergibt sich, dass der Antrag wg. Geringfügigkeit der Ausgleichsrechte abzuweisen wäre - mit dem Angebot, den Antrag zurückzuziehen ...die Kosten werden trotzdem fällig/nicht erstattet. Gruß w.
Mutter2am 15.12.2018 | 14:54
Einmal abgesehen von den in Teilen dümmlichen Antworten auf die ich gerne verzichten kann - ( KSC ) Die DRV kann von sich aus Entscheidungen der Familiengerichte über den VAG nicht einfach so abändern. Das war auch nicht meine Frage: Durch den abgeänderten Versorgungsausgleich wurde ja auch mein Rentenkonto betr. Kinder berichtigt – oder nicht? Daraus resultierend meine Frage, ob nunmehr bei der erneuten Erhöhung der Entgeltpunkte ( bei 2 Kinder 1,0 ) ab d. 01.01.2019 nunmehr automatisch auch meinem Konto weitere 0,5 Punkte zugeschrieben werden – ergo sich meine Rente um die dann Euro 8.- ebenda automatisch erhöht. Oder muss ich wieder eine neues Verfahren v. d. Fam. Gericht anstrengen.
KSCam 15.12.2018 | 16:26
Dümmliche Antwort Teil 2: Wenn Sie das erneut abgeändert haben wollen müssen Sie erneut beim Familiengericht vorstellig werden. (aber das hatte ich Ihnen ja bereits mitgeteilt - was war da nicht zu verstehen, bzw. dümmlich?)
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