Hallo Konrad Schießl,
für Kindererziehende, die zum geplanten in Kraft treten der neuen Regelungen noch nicht in Rente sind, sind Ihre Ausführungen korrekt.
Diese Modalitäten gelten aber bisher auch schon für das erste Kinderjahr.
Anders sieht es aus, wenn der/die Kindererziehende zum geplanten in Kraft treten der Neuregelungen bereits eine Rente bezieht (also Bestandsrentner ist). Für diese Personen soll es -ohne Begrenzung- immer einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt geben.
Aber bitte immer im Hinterkopf behalten, dass die angedachten Neuerungen sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren befinden.