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Experten-Antwort

Mütterrente hilft nicht allen Frauen.

von Konrad Schießl30.03.2014 | 22:29
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7 Antworten

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Dieser Beitrag von dpa.Günter Voss, sagt dies aus.. Habe dies also so verstanden, dass Mütter als gut Verdiener ein Jahr nach Geburt nur die Mütterrente von 28,61 erhalten,wenn der Jahresverdienst noch nicht die höchst- möglichen Entgeltpunkte erreicht haben. Sehe ich es richtig, im Geburtsjahr sind es 25200 BG. : 16335 Du,Verdienst, somit 1.5427 Höchst-EP. Für den zweiten EP. der nunmehr für 1973 verrechnet wird gelten 27600:18295 1,5086 höchst zulässige EP. bis 27.600 BG. War der Verdienst in 1973 aber 23.000: 18295 ergeben sich 1.2572 EP. und es ver- bleiben bis zu 1.5086 noch 0,2514 EP. zur Verrechnung von 28,61 Rentenwert, also 7,19 , statt 28,61 Brutto Gutschrift, ist das gerecht ??, meine Ausrechnung auch richtig? MfG.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konrad Schießl,

für Kindererziehende, die zum geplanten in Kraft treten der neuen Regelungen noch nicht in Rente sind, sind Ihre Ausführungen korrekt.

Diese Modalitäten gelten aber bisher auch schon für das erste Kinderjahr.

Anders sieht es aus, wenn der/die Kindererziehende zum geplanten in Kraft treten der Neuregelungen bereits eine Rente bezieht (also Bestandsrentner ist). Für diese Personen soll es -ohne Begrenzung- immer einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt geben.

Aber bitte immer im Hinterkopf behalten, dass die angedachten Neuerungen sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren befinden.

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6 Antworten

Useram 31.03.2014 | 07:11
Warum nicht, ist ja mit dem ersten Jahr genauso, oder?
Nachfrageram 31.03.2014 | 07:11
Natürlich ist das gerecht. Das Geld für die Kindererziehung war dafür gedacht, die Gehaltslücke zu schließen, die entstanden ist weil die Mütter nicht oder wenig gearbeitet haben. Ich frage mich grad, wie eine Mutter mit einem so hohen angenommenen Verdienst ihr Kind erzogen haben kann?
Konrad Schießlam 31.03.2014 | 11:02
Das kommt auf den Stundenlohn an, will ja nicht Angst schüren, vielmehr vor Enttäuschung warnen. Deshalb an anderes Beispiel mit 15800 Jahresverdienst:; 18295 = 0,8636 und zu 1.5086 Höchstpunkte noch Platz für 0.6450 EP. x 28,61 18,45 minus 10,25% Abzug Euro 16,56 mehr Netto. Wünsche mir, die Version des Fachbeitrages kommt zum tragen. MfG.
GroKoam 31.03.2014 | 14:52
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
Natürlich ist das gerecht. Das Geld für die Kindererziehung war dafür gedacht, die Gehaltslücke zu schließen, die entstanden ist weil die Mütter nicht oder wenig gearbeitet haben. Ich frage mich grad, wie eine Mutter mit einem so hohen angenommenen Verdienst ihr Kind erzogen haben kann?
Das kommt auf den Stundenlohn an, will ja nicht Angst schüren, vielmehr vor Enttäuschung warnen. Deshalb an anderes Beispiel mit 15800 Jahresverdienst:; 18295 = 0,8636 und zu 1.5086 Höchstpunkte noch Platz für 0.6450 EP. x 28,61 18,45 minus 10,25% Abzug Euro 16,56 mehr Netto. Wünsche mir, die Version des Fachbeitrages kommt zum tragen. MfG.
Pffffft Heisse Luft
Manuel Kernam 02.04.2014 | 15:28
Dieser übertriebene Weiberbegünstigung und Weiberverherrlichung kotzt mich allmählich an. Was ist mit den Männern, die im Krieg ihr Leben gelassen haben oder gar verkrüppelt nach Hause gekommen sind? Die haben wohl Pecht gehabt???!!! Aber die Weiber, weil sie ein bischen mehr gearbeitet haben und Kinder bekommen haben, zu denen sie niemand gezwungen hat, bekommen die Rentenpunkte nachgeschmissen. Der Hoeness muß wegen seiner Steuerhinterziehung ins Kitchen, aber bei Alice Schwarzer drückt man beide Augen zu!!! Allmählich glaube ich, wir leben hier in einem Weiberstaat. Gut, daß es den Islam gibt!
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