Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente I - Gestaltungsrecht zum Rentenbeginn nach den AA zu §99 und §115 und ZUGANSFAKTOR

von Weißwurst09.07.2019 | 08:05
107 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, bräuchte eine -fachlich fundierte- Meinung zum zu beantragenden Rentenbeginn in Punkto Mütterrente I, bei folgendem Sachverhalt: Vers geb. 04/1942 sowie 1 Kind im Inland erzogen, keine weiteren rel. Rentenzeiten, Antrag gestellt 04/2019. Als Rentenbeginn soll nicht der Juli 2014 gewählt werden, sondern: gewünschter Rentenbeginn 1. D E Z 2014, 36 Monate Nachzahlung freiwilliger Beiträge in Mindesthöhe, Zugangsfaktor erhöht für die Zeit von 7/14 bis 11/14 (5 x 0,5 % pro Monat=1,025). Ist der Zugangsfaktor dann wirklich um 5x0,5% erhöht? Wäre dann vermutlich das "Optimale", da steuerlicher Rentenbeginn in 2014, bestmöglicher Zugangsfaktor für frühest mögliche Zahlung ab 01/2015 (für 07-12/2014 wird es ja immer beim Zahlungsausschluss nach §44 SGB X bleiben). Geht das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Weißwurst,

Voraussetzung für die von Ihnen beschriebene Fallgestaltung ist eine fehlende Information zur Mütterrente I.

Fehlt die Information, dann ist die beschriebene Fallgestaltung so möglich.

Inwieweit diese Fallgestaltung steuerlich optimal ist, sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Nachfrageram 09.07.2019 | 13:36
Kann nicht aufgrund der Verjährungsfrist erst ein Rentenbeginn ab Januar 2015 entstehen? Der Antrag wurde schließlich erst im April 2019 gestellt!
Weißwurstam 09.07.2019 | 14:05
Hallo Weißwurst, Voraussetzung für die von Ihnen beschriebene Fallgestaltung ist eine fehlende Information zur Mütterrente I. Fehlt die Information, dann ist die beschriebene Fallgestaltung so möglich. Inwieweit diese Fallgestaltung steuerlich optimal ist, sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Kann nicht aufgrund der Verjährungsfrist erst ein Rentenbeginn ab Januar 2015 entstehen? Der Antrag wurde schließlich erst im April 2019 gestellt!
Die 4 Jahre Verjährungsfrist ist nur ein Zahlungsausschluss für diese Zeit, die aber nichts mit dem gewünschten Rentenbeginn zu tun hat, d.h. Zugangsfaktor um 5 Monate erhöht, Auszahlung aber erst ab 01.01.2015 (= besser als Rentenbeginn 01.07.2014, da kein erhöhter ZF und auch Zahlungsbeginn erst ab 01.01.2015)
sosoam 09.07.2019 | 17:15
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Hallo Weißwurst, Voraussetzung für die von Ihnen beschriebene Fallgestaltung ist eine fehlende Information zur Mütterrente I. Fehlt die Information, dann ist die beschriebene Fallgestaltung so möglich. Inwieweit diese Fallgestaltung steuerlich optimal ist, sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Kann nicht aufgrund der Verjährungsfrist erst ein Rentenbeginn ab Januar 2015 entstehen? Der Antrag wurde schließlich erst im April 2019 gestellt!
Die 4 Jahre Verjährungsfrist ist nur ein Zahlungsausschluss für diese Zeit, die aber nichts mit dem gewünschten Rentenbeginn zu tun hat, d.h. Zugangsfaktor um 5 Monate erhöht, Auszahlung aber erst ab 01.01.2015 (= besser als Rentenbeginn 01.07.2014, da kein erhöhter ZF und auch Zahlungsbeginn erst ab 01.01.2015)
Wenn Sie tatsächlich so ein Kenner der Materie sind, warum stellen Sie dann hier überhaupt entsprechende Fragen. Da warte ich doch lieber auf die Antwort eines echten Experten.
Zweifelndes Nachfragerle, mach das! und: Muss man seine Fragen bei Dir freischalten lassen? Scheint fast so. Übrigens: Nichname frei wählbar, also Vorsicht mit Rückschlüssen
Nachfrageram 09.07.2019 | 16:58
Zitat von Weißwurst anzeigenausblenden
Kann nicht aufgrund der Verjährungsfrist erst ein Rentenbeginn ab Januar 2015 entstehen? Der Antrag wurde schließlich erst im April 2019 gestellt!
Die 4 Jahre Verjährungsfrist ist nur ein Zahlungsausschluss für diese Zeit, die aber nichts mit dem gewünschten Rentenbeginn zu tun hat, d.h. Zugangsfaktor um 5 Monate erhöht, Auszahlung aber erst ab 01.01.2015 (= besser als Rentenbeginn 01.07.2014, da kein erhöhter ZF und auch Zahlungsbeginn erst ab 01.01.2015)
Wenn Sie tatsächlich so ein Kenner der Materie sind, warum stellen Sie dann hier überhaupt entsprechende Fragen. Da warte ich doch lieber auf die Antwort eines echten Experten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026