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Zur Experten-Antwort springenHallo kay,
wie bereits mehrfach geschrieben, ist natürlich die entscheidende Frage, ob die Kindererziehungszeiten bei Ihnen überhaupt angerechnet werden können.
Nach Ihren Angaben muss ich davon ausgehen, dass Sie die Kinder mit Ihrer Frau gemeinsam erzogen haben. Eine Anerkennung bei Ihnen wäre daher nur möglich, wenn Sie zusammen mit Ihrer Frau eine sogenannte gemeinsame Erklärung bezüglich der Zuordnung abgegeben hätten. Dies ist wohl nicht der Fall. Die entsprechenden Fristen sind auch bereits abgelaufen.
Ohne gemeinsame Erklärung wäre eine Zuordnung zum Vater nur möglich, wenn er die Kinder überwiegend erzogen hätte. Eine überwiegende Erziehung durch Sie lag aber auch nicht vor.
Im Ergebnis sind die Kindererziehungszeiten zwingend Ihrer Frau zuzuordnen. Ihre sonstigen Fragen gehen daher ins Leere.
Im Übrigen sprengt eine so detaillierte Beratung, wie sie von Ihnen gewünscht wird, den Rahmen dieses Forums. Hierfür empfiehlt sich ein Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung.
Auch von meiner Seite der Rat: "Gehen Sie zu einem Beratungsgespräch!" Alles, was Sie dafür vorbereiten müssen, ist einfach, die Unterlagen zusammenzutragen, die möglicherweise nicht von der DRV schon erfasst sind. In den beiden zitierten Sätzen tritt nur eines von vielen Missverständnissen auf, die zwischen Ihnen und den Antworten stehen: "Sie" meint Sie als Fragenden ("Mann") und "sie" meint ihre Frau. Ob "Sie" (der Mann) die "Mütterrente" erhalten kann, ist abhängig von der Erziehung der Kinder, scheint geklärt, "Sie" (der Mann) haben die Kinder nicht überwiegend erzogen. Rückwirkend ist das auch nicht wirklich änderbar. Ob "sie" (Ihre Frau) die Mütterrente erhalten kann, ist abhängig davon, ob sie die Wartezeit erfüllt (Sie erwähnten schon die freiwilligen Beiträge). Wenn "Sie" (der Mann) die Kindererziehungszeiten zugerechnet bekämen, würden sie (die Zeiten) sich mit Ihren Pflichtbeitragszeiten überlagern und ggf. gekappt werden, um einen Maximalbeitrag nicht zu überschreiten. Daher die Annahme, dass "Ihnen" (dem Mann) die Anrechnung wohl nichts bringen würde. Fazit: Gehen Sie zu einem Beratungsgespräch! Danke!das ist die ALLES entscheidende Frage - wie von schade dargestellt - ob Sie überhaupt berechtigt wären die KEZ in Ihrem Rentenkonto angerechnet zu bekommen!Ich sagte doch das Sie die Mütterrente erhalten wird. ...
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