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Experten-Antwort

Mütterrente II, Kürzung

von PiWi04.07.2019 | 09:08
92 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Für 2 Kinder wurden im Bescheid verschiedene Erziehungszeiten anerkannt. Kind 1, geboren 2.6.1981, anerkannt 27 Monate: 1.7.1981 - 30.9.1983 Kind 2, geboren 15.9.1983, anerkannt 30 Monate: 1.10.1983 - 31.3.1986 Warum wurden beide Kinder unterschiedlich behandelt und ist das überhaupt in Ordnung? Vielen Dank für die Antwort Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2019 | 10:15

Hallo PiWi,

ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes,kann im Forum nicht beurteilt werden, weshalb die Kindererziehungszeiten wie von Ihnen angegeben festgestellt wurden.

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, die Beratungsstellen der Rentenversicherung vor Ort oder an das Servicetelefon der Rentenversicherung 0800 1000 48 00, um eine individuelle Klärung Ihrer Frage zu erhalten.

4 Antworten

senf-dazuam 04.07.2019 | 09:35
Je Kind werden bis zu 30 Monate an Kindererziehungszeit angerechnet, diese können sich jedoch nicht überlagern. Beide Kinder haben die ersten drei Jahre überlebt, nehme ich an. Oder ist eines früh verstorben? Während der ersten 30 Monate wurde ein zweites Kind geboren. Daher sollte die Rechnung so aussehen: Kind 1 KEZ von 07/81 bis 12/83 Kind 2 KEZ von 01/84 bis 06/86 Kinderberücksichtigungszeiten sollten von 02.06.81 bis 14.09.94 angegeben sein.
Rentenmeisteram 04.07.2019 | 09:38
Hallo, ohne den Sachverhalt zu kennen ist eine Einschätzung leider sehr schwierig. Haben Sie sich vielleicht mit Ihrem ersten Kind nach dem 27. Monat im Ausland aufgehalten oder ist es im 27. Monat verstorben? Oder wurde ein Teil der Erziehungszeit/Berücksichtigungszeit per übereinstimmender Erklärung dem Vater des Kindes zugeordnet? Für die Fragen ist es auch wieder relevant, ob Sie am 31. Dezember 2018 schon Rentnerin waren oder es noch nicht sind oder zwischenzeitlich geworden. Daher kann ich Ihnen empfehlen, in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung vorzusprechen. Dort können Sie eine fundierte Aussage erhalten. Für das Forum ist diese Frage aber zu speziell m. E. Herzliche Grüße Rentenmeister
PiWiam 04.07.2019 | 09:51
Beide Kinder wurden erst im Ausland erzogen und zwar bis den 1.4.1987, denn am den Tag hat sich die Familie nach Deutschland übersiedelt, wo sie bis heute auch lebt (die Kinder sind inzwischen natürlich auch erwachsen)
Rentenmeisteram 04.07.2019 | 10:10
Dann ist es komisch, dass die Zeiten vorher teilweise anerkannt sind. Sind Sie als Spätaussiedlerin nach dem FRG anerkannt? Lassen Sie sich am besten beraten. Das wäre dann zu komplex für eine "Ferndiagnose" über das Forum.
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