Das habe ich zufällig im "TACHELES -Forum" gefunden und frage mich seitdem, wer sich so einen Unfug ausgedacht hat:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=199035…
Zitat: "Den Antrag muss jeder für sich stellen, automatisch passiert wie so oft nichts. So kann natürlich auch Geld gespart werden.
Die Regierung vertraut darauf, dass dies viele nicht wissen.
Es gibt erstmal eine Eingangsbestätigung, die Berechnung dazu erfolgt später.
Reicht es an alle weiter, die es betreffen könnte, da dies wirklich nicht automatisch berechnet wird.
Erläuterungen zum Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten
Beim Absender den vollständigen Namen, also mit allen Vornamen eintragen.
Die Versicherungsnummer aus den Rentenversicherungsunterlagen entnehmen.
Kinder: Kinder mit den jetzigen Familiennamen, zusätzlich geborene/geborener ergänzen, Geburtsdaten angeben.
Unterschrift nicht vergessen!
Hintergrund:
Die große Koalition plant die Einführung einer Mütterrente auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Der Anspruch auf diese Rente haben alle Frauen, auch wenn sie bereits in Altersrente sind. Also auch die Omas und Uromas, soweit sie noch leben einbeziehen. Die Neuberechnung muss beantragt werden, ohne Antrag keine Ansprüche!
Der Rentenversicherungsträger stellt eine Bestätigung des Eingangs des Antrages zu. Voraussichtlich ab Juli 2014 wird das Gesetz in Kraft treten.
Das Muster des Antrages sollte im Bekanntenkreis weitergegeben werden, damit soviel wie mögliche Frauen davon Gebrauch machen können.
Es wird nach den bisherigen Informationen keine automatische Anerkennug der Kindererziehungszeiten ( drei Jahre ) für Kinder die vor 1992 geboren wurden geben.
Absender: xxxxxxxxxx
An:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Versicherungsnummer:………………………………………………………………………..
Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mir bekannt ist, dass im politischen Raum über eine Erhöhung der rentenrechtlichen Bewertung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 auf drei Jahre diskutiert wird und entsprechend formlose Anträge bereits im ruhenden Verfahren bei den Rentenversicher-ungsträgern anhängig sind, beantrage ich hiermit eine erhöhte rentenrechtliche Bewertung meiner Kindererziehungszeiten für jeweils drei Jahre
für mein/meine Kind/Kinder: …………………………………………………
Gleichzeitig beantrage ich eine Neufeststellung meines Rentenanspruches nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und mache eine entsprechende Nachzahlung geltend.
Mit einem Ruhen des Verfahrens bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung bin ich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen" (Zitat ende!)
Ich sage dazu nur: "TACHELES ist mit Vorsicht zu genießen!"